Polder Bellenkopf/Rappenwört: Umweltplanerische Leistungen (Lose UPL1 und UPL2) Referenznummer der Bekanntmachung: RPKR53-2020-066
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 926-7616
Fax: +49 721 / 926-40250
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Polder Bellenkopf/Rappenwört: Umweltplanerische Leistungen (Lose UPL1 und UPL2)
Der Polder Bellenkopf/Rappenwört (BeRa) ist Teil des Integrierten Rheinprogramms (IRP) im Regierungsbezirk Karlsruhe. Der Rückhalteraum (RHR) wird ein Retentionsvolumen von ca. 14 Mio. m³ auf ca. 510 ha aufweisen. Der Polder besteht aus einer Vielzahl an Einzelmaßnahmen, die in 9 Lose aufgeteilt sind. Diese untergliedern sich weitergehend in Planer- und Baulose.
Der Planfeststellungsbeschluss soll ab Mitte Dezember 2020 vorliegen. 2021 soll die Vergabe der Planungsleistungen für die bauliche Umsetzung erfolgen und die Ausführungsplanung beginnen. Fertigstellungsziel der baulichen Umsetzung ist 2028.
Weitere Einzelheiten zum Vorhaben können den umfangreichen Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Unterlagen Nummerngruppe 500). Bei der Umsetzung des Vorhabens wird eine Aufteilung in Planer- und Baulose verfolgt; eine allgemeine Kurzbeschreibung des Vorhabens mit einer Auflistung von Einzelmaßnahmen und näheren Informationen zur beabsichtigten Aufteilung in Planer- und Baulose ist der Vergabeunterlage Nr. 510 zu entnehmen.
Mit dieser Auftragsbekanntmachung wird die Vergabe von freiberuflichen Leistungen für das folgende (Planer-)Los verfolgt:
Planer-Los 9/UPL1-UPL2: Umweltplanung nach § 39 HOAI.
UPL1
76287 Rheinstetten Der Polderraum erstreckt sich entlang des rechten Rheinufers im Wesentlichen im Land- und Stadtkreis Karlsruhe zwischen Rheinstetten-Neuburgweier (Rhein-km 353,8, 76287 Rheinstetten) im Südwesten und dem Rheinhafendampfkraftwerk der EnBW (Rhein-km 359,3) bei Karlsruhe-Daxlanden im Nordosten. Auch die Gemeinde Au am Rhein im Landkreis Rastatt ist von dem Vorhaben tangiert.
Weitere Informationen – auch zum konkreten Teilbereich dieses Auftrags – können den Ausschreibungsunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden
Das PL9/UPL1-UPL2 beinhaltet für die zuvor genannten Objekte im Wesentlichen die folgenden, zu erbringende Leistungen:
1. Objektplanung Freianlagen (LP 5-9 gem. § 39 (1) HOAI-2013),
2. Bauvermessung,
3. Umweltbaubegleitung,
4. Bodenkundliche Baubegleitung,
5. Ökologisches Monitoring.
6. Begleitung der Pflegemaßnahmen.
Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes vom Vorhabenträger schriftlich abgerufen bzw. sofern es sich um eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, als Folgebeauftragung im Verhandlungsverfahren angefragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
UPL2
76287 Rheinstetten Der Polderraum erstreckt sich entlang des rechten Rheinufers im Wesentlichen im Land- und Stadtkreis Karlsruhe zwischen Rheinstetten-Neuburgweier (Rhein-km 353,8, 76287 Rheinstetten) im Südwesten und dem Rheinhafendampfkraftwerk der EnBW (Rhein-km 359,3) bei Karlsruhe-Daxlanden im Nordosten. Auch die Gemeinde Au am Rhein im Landkreis Rastatt ist von dem Vorhaben tangiert.
Weitere Informationen – auch zum konkreten Teilbereich dieses Auftrags – können den Ausschreibungsunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden
Das PL9/UPL1-UPL2 beinhaltet für die zuvor genannten Objekte im Wesentlichen die folgenden, zu erbringende Leistungen:
1. Objektplanung Freianlagen (LP 5-9 gem. § 39 (1) HOAI-2013),
2. Bauvermessung,
3. Umweltbaubegleitung,
4. Bodenkundliche Baubegleitung,
5. Ökologisches Monitoring.
6. Begleitung der Pflegemaßnahmen.
Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes vom Vorhabenträger schriftlich abgerufen bzw. sofern es sich um eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, als Folgebeauftragung im Verhandlungsverfahren angefragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe IUS Theobald & Ness GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.theobald-ness.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe IUS Theobald & Ness GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.theobald-ness.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYBYYML
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx