Alpirsbach – Sanierung und Umbau der Kläranlage Teufelsküche
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alpirsbach
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Postleitzahl: 72275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7444 / 9516-260
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.alpirsbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Alpirsbach – Sanierung und Umbau der Kläranlage Teufelsküche
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen für die Sanierung der gesamten Kläranlage, insbesondere den Neubau einer Nachklärstufe, den Umbau des Belebungsbeckens und die Sanierung der Schlammfaulungsanlage unter Berücksichtigung der aktuell am Markt erhältlichen Anlagentechnik, die hohe Betriebsverfügbarkeit und zuverlässige Bedienbarkeit mit technischer Innovation vereinbart. Die Kosten für die Sanierungs- und Baumaßnahmen werden insgesamt auf rund 4,8 Mio. EUR zuzüglich Mehrwertsteuer und Nebenkosten geschätzt. Die nominelle Ausbaugröße der Kläranlage Teufelsküche beträgt 30 500 EW allerdings unter nicht mehr zutreffenden Randbedingungen.
Kläranlage Teufelsküche
72275 Alpirsbach
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen für die Sanierung der gesamten Kläranlagen, insbesondere den Neubau einer Nachklärstufe, den Umbau der Belebung und die Sanierung der Schlammfaulungsanlage in der Kläranlage Teufelsküche unter Berücksichtigung der aktuell am Markt erhältlichen Anlagentechnik, die hohe Betriebsverfügbarkeit und zuverlässige Bedienbarkeit mit technischer Innovation vereinbart.
Der Auftraggeber beabsichtigt hierfür folgende Leistungen zu vergeben:
— Förderantrag,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI § 43 (LPh 1-9),
— Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß HOAI § 55 (LPh 1-9),
— Tragwerksplanung gemäß HOAI § 51 (LPh 1-6),
— örtliche Bauüberwachung.
Darüber hinaus sollen noch besondere Leistungen beauftragt werden:
— LPh 8 (IBW) Erstellung von Bestandsplänen, LPh 3 (TwPl) Nachweis Erdbebensicherheit und LPh 8 Bewehrungsabnahme
Neben den planerischen und konzeptionellen Vorüberlegungen ist die Aufgabe des Ingenieurbüros die Ausführungsplanung und Realisierung der gewählten Lösungen. Da diese Maßnahmen z.T. im laufenden Betrieb erfolgen müssen, ist ein erfahrenes Planungsteam erforderlich.
Der Auftraggeber behält sich vor, erforderliche weitere sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Unter https://www.subreport.de/E2285194 finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Bewerbungsformulare und weitere Unterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Siehe auch unter VI.3) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Ingenieurleistungen zur Sanierung und Umbau der Kläranlage Teufelsküche
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merklingen
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89188
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Liestal
NUTS-Code: CH032 Basel-Landschaft
Postleitzahl: 4410
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Unterlagen sind elektronisch einzureichen.
2. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
3. Fragen zur Bewerbung sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu stellen. Eine rechtzeitige Beantwortung der Fragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Fragen bis spätestens 10.12.2020 eingehen. Rückfragen von Bewerbern, deren Beantwortung über die in den Vergabeunterlagen hinausgehende Informationen enthält, werden unter der Subreport-ID E22845194, auf der die sonstigen Vergabeunterlagen zu finden sind, veröffentlicht. Ein Download der Vergabeunterlagen ohne Registrierung führt zu einem anonymen Interessenten. Sollte die Vergabestelle Änderungen an den Vergabeunterlagen vornehmen, können anonyme Interessenten nicht berücksichtigt werden, während registrierten Interessenten per E-Mail die Informationen übermittelt werden.
4. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
5. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen.
6. Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 ABsatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an den betroffenen Bieter ergangen ist.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de