Vergabe von Busverkehrsleistungen als Subunternehmer der Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 001
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88046
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtverkehr-fn.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68163
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Busverkehrsleistungen als Subunternehmer der Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Durchführung des Stadtverkehrs Friedrichshafen einschließlich gebietsübergreifender Linien mit Kraftomnibussen in Form von Linienverkehren auf insgesamt 14 Linien, der Abendlinien sowie der Schüler-, Bäder- und Turnverkehre.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen dieser Auschreibung vergibt die Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH ab dem 1.1.2024 zu erbringende Verkehrsleistungen mit einem Gesamtvolumen von rund 2.2 Mio. Nutzwagenkilometern (NwKm) im ersten Betriebsjahr, die sich auf insgesamt 14 Linien (einschließlich Schüler-, Bäder- und Turnverkehre) erstreckt. Auf einzelnen Linien findet Montag bis Samstag zwischen 21.30 Uhr und 0.30 Uhr sowie sonntags zwischen 20.30 Uhr und 0.30 Uhr ein Abendverkehr statt
Der vertragsgegenständliche Linienverkehr ist in den Kooperationsbereich des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes (bodo) integriert, dessen Tarif- und Beförderungsbestimmungen Anwendung finden.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Einseitige Option zur Verlängerung durch Auftraggeber um weitere 2 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar).
Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen und darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 3 Monate sein.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen:
— Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Busbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor,
— Nachweis eines in der EU zugelassenen Versicherungsinstitutes über den Bestand von Versicherungsschutz für die zu vergebenden Beförderungsleistungen in Form einer Fahrzeughaftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung als Pauschalversicherung (alternativ könnten auch pauschal 100 Mio. EUR vorgesehen werden).
Für den Fall, dass zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs noch kein Versicherungsschutz besteht, muss der Bewerber eine Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsinstitutes vorlegen, wonach für den Fall der Auftragserteilung der Abschluss einer entsprechenden Versicherungspolice zugesagt wird.
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen weder beantragt noch eröffnet oder eine Eröffnung mangels Masse abgewiesen wurde oder er sich in Liquidation befindet.
Mindeststandards bei dem Nachweis eines in der EU zugelassenen Versicherungsinstitutes über den Bestand von Versicherungsschutz für die zu vergebenden Beförderungsleistungen in Form einer Fahrzeughaftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung als Pauschalversicherung (alternativ könnten auch pauschal 100 Mio. EUR vorgesehen werden).
Mindestdeckungssummen für Schäden pro Versicherungsfall:
— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Personenschäden pro Person: [Betrag gelöscht] EUR,
Die Deckungssumme ist pro Kalenderjahr/Versicherungsjahr dreifach maximiert nachzuweisen.
Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Subunternehmerleistungen im straßengebundenen ÖPNV erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen:
— Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre (Kalenderjahre 2018, 2019, 2020) oder Fahrplanjahre ab 1.1.2018 vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge erbrachten Busverkehrsleistung.
Die Referenz(en) muss (müssen) zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
— Darstellung, ob die Verkehrsleistung als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 bis 49 PBefG werden nicht berücksichtigt,
— Unterscheidung zwischen Regional- und Stadtverkehren,
— Name und Adresse des Auftraggebers,
— Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde,
— Jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometern mit der Referenzleistung,
— Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung.
Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden.
Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie zudem wahlweise
— durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gemäß
§§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“,
§ 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor.
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO).
Oder
— durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen im ÖPNV gemäß § 42 PBefG.
Mindeststandards bei den geforderten Referenzen:
— Leistungsumfang: Einsatz von mindestens 10 Fahrzeugen (Linienbussen) in der Spitzenlast,
— Leistungsmenge: Mindestens 400 000 Fahrplankilometer/Jahr,
— Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bieter über mindestens 3 abgeschlossene Jahre im Zeitraum 2015 bis 2020 (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeanträge).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.