Paketdienstleistungen, Abholung und Zustellung für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Referenznummer der Bekanntmachung: KVBaWü_2021_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kvbawue.de
Abschnitt II: Gegenstand
Paketdienstleistungen, Abholung und Zustellung für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Die Paketdienstleistungen für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg sollen in einem Rahmenvertrag für 2 Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten vergeben werden. Die Leistungen beinhalten die Abholung sowie die Zustellung von Paketsendungen von den 4 Standorten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg in Stuttgart, Karlsruhe, Reutlingen und Freiburg, sowie aus dem Logistik Zentrum der KV in Reutlingen.
Die Paketdienstleistungen für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg sollen in einem Rahmenvertrag für 2 Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten vergeben werden. Die Leistungen beinhalten die Abholung sowie die Zustellung von Paketsendungen von den 4 Standorten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg in Stuttgart, Karlsruhe, Reutlingen und Freiburg, sowie aus dem Logistik Zentrum der KV in Reutlingen.
Der Vertrag kann vom Auftraggeber maximal zweimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein,
2) Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
3) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung,
4) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
1) Eigenerklärung über Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR, die Deckungssumme muss dabei mindestens 2-fach pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen, bzw. Eigenerklärung über die Bereitschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall abzuschließen.
2) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
3) Angabe des Nettoumsatzes des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen (Paketdienstleistungen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zu 1) mindestens die geforderte Deckungssummen.
1) Darstellung von min. 3 vergleichbaren Referenzen des Bewerbers für Paketdienstleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber aus den Jahren 2018-2021 mit einem jährlichen Auftragsvolumen von mindestens 10 000 Sendungen je Referenz.
Zu den Referenzen sind die folgenden Angaben zu machen:
— kurze Beschreibung des Referenzprojekts,
— Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber,
— Zeitraum der erbrachten Leistungen,
— Sendungsvolumen pro Jahr und
— Auftragswert in Euro netto pro Jahr.
2) Angaben der personellen Kapazität des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgegliedert nach:
— Gesamtzahl der Mitarbeiter (je Geschäftsjahr),
— Anzahl Mitarbeiter im Bereich Paketdienstleistungen (je Geschäftsjahr).
Hinweis:
Fehlt einer der geforderten Angaben zu den Referenzen, wird die jeweilige Referenz nicht gewertet.
Zu 1: Nennung von mindestens 3 entsprechenden Referenzen
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Angebotes sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden.
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 13.8.2021, 12.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse über die Vergabeplattform registriert haben. Interessierte Unternehmen werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Unternehmen sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen.
Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Ort: Stuttgart
Land: Deutschland