Vergabe Lieferung von Abfallsammelbehältern aus Kunststoff Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_LK Esslingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen a. N.
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73726
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awb-es.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Lieferung von Abfallsammelbehältern aus Kunststoff
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen schreibt Beschaffungsleistungen in einem Vergabeverfahren neu aus.
Die zu vergebenden Aufträge umfassen die nachfolgend aufgeführten Leistungen:
— Lieferung von Abfallsammelbehältern.
Lieferung von MGB 1.100 l
Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 1.100 l) an einen vom Auftraggeber festgelegten Ort (Behälterlager).
Lieferung von MGB 60 l
Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 60 l) an einen vom Auftraggeber festgelegten Ort (Behälterlager).
Lieferung von MGB 80 l
Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 80 l) an einen vom Auftraggeber festgelegten Ort (Behälterlager).
Lieferung von MGB 120 l
Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 120 l) an einen vom Auftraggeber festgelegten Ort (Behälterlager).
Lieferung von MGB 240 l
Lieferung von neuen Abfallbehältern (MGB 240 l) an einen vom Auftraggeber festgelegten Ort (Behälterlager).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
— Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)),
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
— die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
— die Gewerbeanmeldung.
Mit dem Angebot einzureichen:
— Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2018, 2019, 2020,
— Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. EUR für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen:
— der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2018, 2019, 2020, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind,
— Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Los 1:
— Eigenerklärung über eine Referenz für die Lieferung von neuen Abfallsammelbehältern mit einer Leistungsmenge von 300 Stück pro Jahr innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes.
Die Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten enthalten sein.
Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen.
Los 2:
— Eigenerklärung über eine Referenz für die Lieferung von neuen Abfallsammelbehältern mit einer Leistungsmenge von 1 200 Stück pro Jahr innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes.
Die Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten enthalten sein.
Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen.
Los 3:
— Eigenerklärung über eine Referenz für die Lieferung von neuen Abfallsammelbehältern mit einer Leistungsmenge von 500 Stück pro Jahr innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes.
Die Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten enthalten sein.
Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen.
Los 4:
— Eigenerklärung über eine Referenz für die Lieferung von neuen Abfallsammelbehältern mit einer Leistungsmenge von 2 100 Stück pro Jahr innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes.
Die Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten enthalten sein.
Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen.
Los 5:
— Eigenerklärung über eine Referenz für die Lieferung von neuen Abfallsammelbehältern mit einer Leistungsmenge von 2 500 Stück pro Jahr innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes.
Die Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten enthalten sein.
Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
— Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts / Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).
Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 5 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe(n) Referenz(en) nachzuweisen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem jeweiligen Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen.
Bereitstellung von Musterbehältern:
Die Bieter haben zur Prüfung der Qualität und Funktionalität ihrer Produkte je angebotenen Behältertyp innerhalb einer Woche auf Anforderung der Vergabestelle während der Phase der Angebotsprüfung und -wertung einen Musterbehälter einschließlich Unterlagen bzw. Angaben mit Herstellerinformationen (Ersatzteilliste, Ersatzteilpreisliste), Anleitungen für Montage, Instandhaltung, Instandsetzung und Maßzeichnungen zur Verfügung zu stellen.
Die Musterbehälter sind mit Bieter-Kennzeichen, Ausschreibungsdaten und Los-Nr. kenntlich zu machen.
Die Rückgabe erfolgt auf Wunsch zwei Wochen nach Ablauf der Zuschlagsfrist auf Kosten des Bieters.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet / haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJR5M1.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland