Pflegezentrum Überlingen – Fachplanung ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 18/206
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Überlingen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88662
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ueberlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflegezentrum Überlingen – Fachplanung ELT
Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI, Anlagengruppen:
4) Starkstromanlagen,
5) Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen.
Für den Neubau eines Pflegezentrums.
Überlingen
Mit diesem Auftrag werden Fachplanungsleistungen für Elektroinstallationen nach § 53 HOAI für den Neubau eines Pflegezentrums auf dem nördlichen Flurstück 1737 im Neubaugebiet „Südlich Härlen“, 1.Bauabschnitt, vergeben.
Dieses Vergabeverfahren umfasst die Fachplanungsleistungen für folgende Anlagengruppen:
4) Starkstromanlagen,
5) Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen.
Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) für das Unternehmen und – sofern vorgesehen – Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, jeweils soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
2. Nachweis der Berufsqualifikation Dipl.-Ingenieur oder „Bachelor of Engineering“ bzw. „Master of Engineering“ für Elektrotechnik (oder vergleichbare Fachrichtung).
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
Der Nachweis ist zu erbringen durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (Kopie).
3. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Angebots noch nicht abgelaufen oder nicht älter als 6 Monate).
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Angebots noch nicht abgelaufen oder nicht älter als 6 Monate).
5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Angebots noch nicht abgelaufen oder nicht älter als 6 Monate).
6. Eigenerklärungen zu §§ 123 und 124 GWB (Ausschlussgründe) und LMTG gemäß Formularsammlung sind mit dem Angebot abzugeben.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Kalenderjahre gemäß Formularsammlung.
Durchschnittlicher Mindestumsatz in den letzten 3 Kalenderjahren (2018-2020) jeweils [Betrag gelöscht] EUR netto.
2. Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (in Kopie) mit einer Mindesthöhe
— für Personen- und Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— für Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2 Mal zur Verfügung stehen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Im Falle einer geringeren Deckung ist zunächst eine Eigenerklärung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann. Der Bieter hat auf Anforderung eine entsprechende Bestätigung der Versicherung vorzulegen.
1. Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den Jahren 2014 – Juni 2021 erbrachten vergleichbaren Leistungen; d. h. LPH 8 muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend abgeschlossen sein. Vergleichbar sind Leistungen:
a) Wenn es sich um Neubauten von stationären Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen oder für Menschen mit Behinderung mit jeweils mehr als 50 Pflegeplätzen handelt.
b) Wenn für die Vorhaben Rechtsnormen zu beachten sind, die mit den Vorgaben der Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) des Landes Baden-Württemberg sowie die betreffenden Ermessenslenkenden Richtlinien (ERL) vergleichbar sind.
c) Wenn jeweils die Fachplanungsleistungen umfassend erbracht wurden.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Es handelt sich hier um eine Mindestvoraussetzung. Wird diese vom Bieter nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
2. Beschreibung der technischen Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung der Leistung verfügt (z. B. CAD, AVA, Office- und Bildbearbeitungsprogramme, sonstige planungs- und baustellenrelevante Soft- und Hardware) mit Angabe der Produktnamen. Erforderlich sind gängige Produkte.
Abschnitt IV: Verfahren
Trifft nicht zu.
Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung einzureichender Unterlagen beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber über die Vergabeplattform unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge darauf hinzuweisen bzw. um entsprechende Auskunft zu bitten.
Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeit-punkt gestellt werden. Er wird die erforderlichen Auskünfte spätestens 6 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist erteilen (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Soweit ein Unternehmen rechtliche Bedenken gegen die gewählte Verfahrensart, die Ausgestaltung des Verfahrens oder gegen Inhalte dieser Bewerbungsbedingungen sowie die Vergabeunterlagen hat, wird auf die geltenden Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 2 GWB verwiesen (siehe hierzu die Hinweise und die Belehrungen unter VI.4 der EU-Auftragsbekanntmachung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMERMM5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx