FS STUM-W17: Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: EnBW-2021-0088
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enbw.com
Abschnitt II: Gegenstand
FS STUM-W17: Estricharbeiten
Die EnBW plant am Kraftwerksstandort Stuttgart-Münster ein Werkstattgebäude zur Instandhaltung des Kraftwerks.
Zur Realisierung des Werkstattneubaus werden in dem vorliegenden Los 17 die Estricharbeiten ausgeschrieben.
Die EnBW plant am Kraftwerksstandort Stuttgart – Münster ein Werkstattgebäude zur Instandhaltung des Kraftwerks. Das Gebäude wird als 3-geschossiger Stahlbeton-Massivbau, bestehend aus Wänden, Stützen, Decken und Halbfertigteildecken, sowie Fertigteilträgern errichtet.
Das Gebäude ist freistehend, das Gelände ist eben. +/- 0,00 m EFH = 218,00 NHN. Der Lastabtrag erfolgt primär über im Raster angeordnete Stahlbetonstützen. Grunddaten Gebäude: Länge: 43 m; Breite: 41 m; Höhe bis OK Attika: 14,6 m; Die mechanische Werkstatt (Halle) erstreckt sich über 2 Geschosse und hat eine Spannweite von 22 m.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Innerhalb von 21 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 40 Tage netto ab Rechnungseingang EnBW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
EnBW Kraftwerk Stuttgart Münster
Voltastraße 45
70376 Stuttgart
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller unter anderem den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat und der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wird (vgl. hierzu im einzelnen § 160 Absatz 3 GWB).
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland