Lieferung von SARS-CoV-2 Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien Referenznummer der Bekanntmachung: 21-005-O-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7111230
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von SARS-CoV-2 Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien
Der Auftraggeber beschafft im Wege dieses offenen Verfahrens unter Anwendung verkürzter Fristen insgesamt bis zu 26,3 Mio. Antigen Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien ("Selbsttests") in Losen zu je bis zu 6,575 Mio. Selbsttests, um seine kurzfristig aufgetretenen Bedarfe an Selbsttests bis voraussichtlich Ende Oktober zu decken
Lieferung von bis zu 6,575 Mio. Selbsttests
70173 Stuttgart
Der Auftraggeber schreibt die insgesamt zu beschaffenden 26,3 Mio. Selbsttests in 4 Losen zu je bis zu 6,575 Mio. Selbsttests aus, um in jedem Fall eine kurzfristige Versorgung mit Selbsttests zu gewährleisten und den Druck der kurzen Lieferfristen auf mehrere Auftragnehmer zu verteilen. Der Auftraggeber nimmt den bezuschlagten Bietern mindestens 5 % der jeweils bezuschlagten Menge an Selbsttests ab (Mindestabnahmemenge).
Dieses Los betrifft die Lieferung von bis zu 6,575 Mio. Selbsttests.
Lieferung von bis zu 6,575 Mio. Selbsttests
70173 Stuttgart
Der Auftraggeber schreibt die insgesamt zu beschaffenden 26,3 Mio. Selbsttests in 4 Losen zu je bis zu 6,575 Mio. Selbsttests aus, um in jedem Fall eine kurzfristige Versorgung mit Selbsttests zu gewährleisten und den Druck der kurzen Lieferfristen auf mehrere Auftragnehmer zu verteilen. Der Auftraggeber nimmt den bezuschlagten Bietern mindestens 5 % der jeweils bezuschlagten Menge an Selbsttests ab (Mindestabnahmemenge).
Dieses Los betrifft die Lieferung von bis zu 6,575 Mio. Selbsttests.
Lieferung von bis zu 6,575 Mio. Selbsttests
70173 Stuttgart
Der Auftraggeber schreibt die insgesamt zu beschaffenden 26,3 Mio. Selbsttests in 4 Losen zu je bis zu 6,575 Mio. Selbsttests aus, um in jedem Fall eine kurzfristige Versorgung mit Selbsttests zu gewährleisten und den Druck der kurzen Lieferfristen auf mehrere Auftragnehmer zu verteilen. Der Auftraggeber nimmt den bezuschlagten Bietern mindestens 5 % der jeweils bezuschlagten Menge an Selbsttests ab (Mindestabnahmemenge).
Dieses Los betrifft die Lieferung von bis zu 6,575 Mio. Selbsttests.
Lieferung von bis zu 6,575 Mio. Selbsttests
70173 Stuttgart
Der Auftraggeber schreibt die insgesamt zu beschaffenden 26,3 Mio. Selbsttests in 4 Losen zu je bis zu 6,575 Mio. Selbsttests aus, um in jedem Fall eine kurzfristige Versorgung mit Selbsttests zu gewährleisten und den Druck der kurzen Lieferfristen auf mehrere Auftragnehmer zu verteilen. Der Auftraggeber nimmt den bezuschlagten Bietern mindestens 5 % der jeweils bezuschlagten Menge an Selbsttests ab (Mindestabnahmemenge).
Dieses Los betrifft die Lieferung von bis zu 6,575 Mio. Selbsttests.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter müssen mit ihren Angeboten folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
— Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
— Formlose, unterschriebene Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 S. 1 MiLoG, aus der hervorgeht, dass der Bieter nicht mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 (zweitausendfünfhundert) EUR wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG belegt worden ist;
— Aktueller Auszug des Eintrages des Bieters im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH).
Die Bieter bestätigen in einer ihrem Angebot beizufügenden formlosen Erklärung, dass sie während der Vertragslaufzeit einen Versicherungsschutz mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhalten, der auf Verlangen nachzuweisen ist:
Aa) Personenschäden mind. 1,5 Mio. EUR je Schadensfall,
Bb) Sachschaden mind. 1,5 Mio. EUR je Schadensfall.
Die Bieter reichen mit ihrem Angebot mindestens 3 Referenzen über die erfolgreiche Belieferung von Auftraggebern mit Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien zur Testung auf das SARS-CoV-2-Virus ein, die möglichst der Größenordnung des Angebots des Bieters entsprechen. In den einzureichenden Referenzen sind von den Bietern zumindest Angaben zum Auftraggeber, zu einem Ansprechpartner beim Auftraggeber sowie zum jeweiligen Umfang des Auftrages zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Um die Ziele der Teststrategie des Auftraggebers zu erreichen, möchte das Land seine kurzfristigen Testkapazitäten zur Testung auf das SARS-CoV-2-Virus über Antigen-Schnelltests zur Anwendung durch Laien über dieses Verfahren schnellstmöglich aufstocken.
Aufgrund der kritischen Pandemiesituation, der unvorhersehbaren Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie der erheblichen Menge des Bedarfs an Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung kann der Auftraggeber diesen Bedarf nur im offenen Verfahren mit verkürzten Fristen rechtzeitig decken. Unter Einhaltung der regelmäßigen Angebotsfristen kann er diesen Bedarf nicht rechtzeitig decken.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform.
2. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen.
3. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY7YYYG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.