Personal Administration Virenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 7215-2851
Fax: +49 721 / 7215-2155
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_
Abschnitt II: Gegenstand
Personal Administration Virenschutz
Personaldienstleistungen für den technischen Betrieb der Virenschutz-Infrastruktur und von Windows Servern.
— Administration der Virenschutz-Infrastruktur,
— Weiterentwicklung des Virenschutz-Konzepts,
— Troubleshooting und Unterstützung im Incident-, Problem- und Change Management,
— Automation von Arbeitsabläufen,
— Performance- und Ressourcenmanagement,
— Administration von Microsoft Windows Servern,
— Kommunikation und Abstimmung mit den betriebsrelevanten Bereichen und System-Partnern.
Administration Virenschutz-Infrastruktur_Person 1
Ofd Karlsruhe – Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) Dienstort Freiburg im Breisgau 79106 Freiburg im Breisgau
Personaldienstleistungen im Bereich der Virenschutz-Infrastruktur
Die Laufzeit des Dienstvertrags wird auf zunächst 8 Monate festgelegt (Beginn 2.11.2021/ Ende 30.6.2022) mit einer Option auf eine siebenmalige je halbjährige Verlängerung des Vertrags bis längstens 31.12.2025.
Es werden 3 Personen benötigt. Die Ausschreibung erfolgt daher in 3 Losen.
Siebenmalige je halbjährige Verlängerung des Vertrags bis längstens 31.12.2025.
Vertragslaufzeit zunächst 8 Monate bis 31.6.2022.
Danach besteht die Option auf mehrfache Verlängerung des Vertrags bis längstens 31.12.2025
Administration Virenschutz-Infrastruktur_Person 2
Ofd Karlsruhe – Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) Dienstort Freiburg im Breisgau 79106 Freiburg im Breisgau
Personaldienstleistungen im Bereich der Virenschutz-Infrastruktur
Die Laufzeit des Dienstvertrags wird auf zunächst 8 Monate festgelegt (Beginn 2.11.2021/ Ende 30.6.2022) mit einer Option auf eine siebenmalige je halbjährige Verlängerung des Vertrags bis längstens 31.12.2025.
Es werden 3 Personen benötigt. Die Ausschreibung erfolgt daher in 3 Losen.
Siebenmalige je halbjährige Verlängerung des Vertrags bis längstens 31.12.2025.
Vertragslaufzeit zunächst 8 Monate bis 31.6.2022.
Danach besteht die Option auf mehrfache Verlängerung des Vertrags bis längstens 31.12.2025
Administration Virenschutz-Infrastruktur Person 3
Ofd Karlsruhe – Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) Dienstort Freiburg im Breisgau 79106 Freiburg im Breisgau
Personaldienstleistungen im Bereich der Virenschutz-Infrastruktur
Die Laufzeit des Dienstvertrags wird auf zunächst 8 Monate festgelegt (Beginn 2.11.2021/ Ende 30.6.2022) mit einer Option auf eine siebenmalige je halbjährige Verlängerung des Vertrags bis längstens 31.12.2025.
Es werden 3 Personen benötigt. Die Ausschreibung erfolgt daher in 3 Losen.
Siebenmalige je halbjährige Verlängerung des Vertrags bis längstens 31.12.2025.
Vertragslaufzeit zunächst 8 Monate bis 31.6.2022.
Danach besteht die Option auf mehrfache Verlängerung des Vertrags bis längstens 31.12.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot mittels Dritterklärung einzureichende Unterlagen:
— Vorlage einer Bankbestätigung oder Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
— C5_Formblatt Eignung,
— C7_Verpflichtungserklärung Mindestentgelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YYH6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.