Ausschr. Rahmenvertrag S21-Beratungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/1800
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschr. Rahmenvertrag S21-Beratungsleistungen
Anknüpfend an bereits erbrachte Leistungen der NVBW und eines Gutachters werden vertiefende und ergänzende Planungsleistungen für die Inbetriebnahme von „Stuttgart 21“ ausgeschrieben. Die Leistungen werden als Rahmenvertrag vergeben. Ein Teil der Leistungen kann bereits als erste Arbeitspakete definiert werden (Kap 7, AP 1 bis 6), weitere Aufgaben sind in den nächsten Jahren noch zu definieren und werden dann als einzelne Aufgaben beauftragt. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Aufwand gemäß Rahmenvertrag.
Ziel der bereits definierten Leistungen ist es zum Beispiel, die Arbeiten der DB Netz AG für die mikroskopische Betriebsplanung zu begleiten und das Betriebskonzept bis zur Simulationsreife auszuarbeiten. Außerdem soll die vorliegende Untersuchung zum Stufenkonzept für die Gäubahn (Stuttgart – Singen) überarbeitet und fertiggestellt werden. Für die weitere Nutzung der sog. „Panoramabahn“ (Stuttgart-Vaihingen – Stuttgart Hbf) sollen Konzepte entwickelt und die vorhandene oder denkbare Infrastruktur abgeleitet werden. Als weitere Möglichkeit soll eine Analyse der Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung von DB Netz AG zum vorliegenden Konzept angeboten werden, in der die Ergebnisse im Hinblick auf die weiteren Arbeiten an den verschiedenen Konzepten betrachtet werden.
Die Randbedingungen und die Anforderungen an die Planung und werden sich aufgrund ihrer Verflechtung mit dem Fernverkehr und dem Nahverkehr in weiten Teilen Süddeutschlands sehr wahrscheinlich ändern. Hieraus können neue oder veränderte Aufgaben für die ausgeschriebene Planungsleistung erwachsen.
NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Ort der Leistungserbringung und Gerichtsstand ist Stuttgart.
Siehe oben.
Siehe Leistungsbeschreibung.
1. Fachliche Kompetenz 30 %:
— Sachkompetenz im Bereich Eisenbahnbau und -betrieb (15 %),
— methodische Kompetenz im Bereich angebots- und infrastrukturplanerische Konzepterstellung für Eisenbahnen, auch in größeren, netzweiten Kontexten (20 %),
— sonstige relevante Erfahrung und methodische Kompetenz in Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Tätigkeit (5 %), bspw.
—— Erfahrung in der Simulation von Betriebskonzepten im Bereich Eisenbahn,
—— Strukturierung, Aufbereitung und Verfassen der Inhalte und ihre gestalterische Präsentation eines Angebots- und Infrastrukturkonzeptes.
2. Qualität des Bearbeitungskonzeptes 20 %:
Die Bieter haben ein Kurzkonzept (maximal eine DIN A4-Seite je Arbeitspaket) für die Bearbeitung der genannten Arbeitsschritte vorzulegen mit dem Schwerpunkt auf der Zeit- und Arbeitsplanung. Darin sollen die einzelnen Arbeitsschritte mit jeweiliger Dauer und veranschlagtem Budget dargestellt werden. Für die Dauer und Häufigkeit der erforderlichen Iterationen bzw. von Partnern nicht zu beeinflussenden Dauern für Planungen Dritter und politische Entscheidungsfindungen sind Abschätzungen zu treffen.
3. Qualität der Arbeitsproben 10 %:
Die Bieter haben drei exemplarische Arbeitsproben/Referenzblätter (jeweils maximal 2 DIN A4-Seiten) vorzulegen zu den Themen:
— Entwicklung Fahrplankonzepte und Ableitung der erforderlichen Infrastruktur,
— Ausregelung von Konflikten und Fahrzeugumlaufplanung,
— Mikroskopische Betrachtung von Betriebsabläufen der Eisenbahn.
Mit diesen Arbeitsproben soll der Bieter demonstrieren, wie sein Verständnis der genannten Fragestellungen und eine erfolgreiche Herangehensweise zu deren Bearbeitung aussehen kann. Entscheidend sind folgende Kriterien: fachlich-Inhaltliches Verständnis, strategische Herangehensweise, schlüssige Darstellung der jeweiligen Methodenauswahl und der Entwicklung von Varianten, Nachvollziehbarkeit der Bearbeitung.
4. Höhe der Stundensätze (siehe Kalkulationsblatt) 40 %:
Es sind getrennte Stundensätze für Projektleitung, Senior Beratung, Junior Beratung und Assistenz anzubieten. Diese werden für die Wertung wie folgt gewichtet:
— Projektleitung 20 %,
— Senior Beratung 30 %,
— Junior Beratung 30 %,
— Assistenz 20 %.
Siehe Leistungsbeschreibung.
2.4. Vergütung/Rahmenvertrag:
Die Vergütung erfolgt jeweils nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in auszuweisen. Der Auftrag umfasst ein Gesamtbudget von maximal [Betrag gelöscht] EUR netto. Mit dem Auftragnehmer wird ein Rahmenvertrag (vgl. Kapitel 8) geschlossen.
Über den verabredeten Stundenaufwand hinausgehende Leistungen können nur nach vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den Auftraggeber abgerechnet werden.
2.5. Vertragsbedingungen:
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden in folgender Reihenfolge:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
— ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen,
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und
— die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW,
— ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, soweit datenschutzrechtlich erforderlich (mit dem Auftragnehmer abzustimmen).
Es gelten ausschließlich unsere AGB vom Dezember 2020, die diesem Schreiben beiliegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe beiliegend).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
5.1. Ausschlussgründe:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4. Bietergemeinschaften:
Geben mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Antragsabgabe ist unzulässig.
5.5. Subunternehmer:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
5.2. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
5.3. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen. Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter in der Lage ist, erfolgreich eisenbahnbetriebliche Planungen durchzuführen und bis zur Simulationsreife auszuarbeiten. Außerdem sollen sie aufzeigen, dass der Bieter Erfahrung in der Konzeptentwicklung inkl. Ermittlung der erforderlichen Infrastruktur hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3.1. Grundlagen:
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt, da die Vertragsgestaltung und die Leistung nicht hinreichend eindeutig genug bestimmt werden können.
Die Randbedingungen und die Anforderungen an die Planung werden sich aufgrund ihrer Verflechtung mit dem Fernverkehr und dem Nahverkehr in weiten Teilen Süddeutschlands sehr wahrscheinlich ändern. Hieraus können neue oder veränderte Aufgaben für die ausgeschriebene Planungsleistung erwachsen. Dennoch ist es nicht wirtschaftlich, die Leistungsbestandteile in der Vergabe zu trennen, da die Planungen aufeinander aufbauen und mit fortschreitender Zeit der Detaillierungsgrad zunimmt.
Das Verhandlungsfahren ist wie folgt geplant:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb:
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt. Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, ein erstes Konzept abzugeben.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal 5 geeignete Bieter für den Schritt 2 auswählen und diese zu Verhandlungen auffordern.
Schritt 2: Verhandlungsverfahren:
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 40 des Jahres 2021 zu Verhandlungen in der KW 42 eingeladen.
Der Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
Schritt 3: Abgabe eines Angebots und Vertragsabschluss:
Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren und diese Bieter – ggf. nach Durchführung der Verhandlungsgespräche – zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes aufzufordern. Der Zuschlag wird anhand der endgültigen Angebote auf Grundlage der Zuschlagskriterien entschieden.
3.2. Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Anträge:
Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch, 15.9.2021, 12.00 Uhr In elektronischer Form bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer vorliegen.
Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Anträge und Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3. Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen:
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal darauf hinzuweisen.
Fragen zum Antrag müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Donnerstag, 2.9.2021, 12.00 Uhr auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6. Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4.1. Abgabe in deutscher Sprache:
Der Teilnahmeantrag (kurz: Antrag) und das Angebot sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2. Notwendiger Inhalt des Antrags (Liste der vorzulegenden Unterlagen) siehe Vergabeunterlagen,
4.3. Vollständigkeit des Antrages der Antrag muss vollständig sein,
4.5. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen.
Teilnahmeanträge und Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBRMB2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]