Lagerregale BW GAM Referenznummer der Bekanntmachung: 81 50 00
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr / Schwarzwald
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lagerregale BW GAM
Die SWEG Südwestdeutsche Landsverkehrs-AG (kurz SWEG) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt, zusammen mit Tochtergesellschaften, in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personenverkehr (SPNV).
Die SWEG beabsichtigt, für ihre Betriebswerkstatt in 72501 Gammertingen, die Beschaffung einer Lagereinrichtung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens zu ändern.
SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG Verkehrsbetrieb Hohenzollerische Landesbahn Bahnbetriebswerkstatt Gammertingen
Friedhofstraße 9/1
72501 Gammertingen
Benötigt wird eine Lagereinrichtung für die Bahnbetriebswerkstatt Gammertingen. Es ist ein Palettenlager mit Regalwannen und einem integrierten PC-Arbeitsplatz vorgesehen. Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Einrichtungsgegenstände sind am Aufstellort beziehungsweise an der späteren Verwendungsstelle betriebsfertig gemäß dem statischen Nachweis aufzustellen und falls erforderlich auf dem bauseitigen Betonboden zu verankern.
Die Lagereinrichtung muss bei Auslieferung den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses sowie allen relevanten Verordnungen, Vorschriften, DIN-Normen und Gütezeichen in den jeweils neuesten Fassungen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Montage einer Lagereinchrichtung
Ort: Holzwickede
NUTS-Code: DEA5C Unna
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bis auf das Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung in Teil A der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4. Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber 6 Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt;
5.Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstgebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Gemäß §160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.