Sicherheitsdienstleistungen an Haltestellen 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 190-2021-0007
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen an Haltestellen 2022
Sicherheitsdienstleistungen.
Sicherheitsdienst zur Sicherstellung der Einhaltung der Hausordnung und Beförderungsbedingungen, zur Erhöhung der Fahrgastsicherheit sowie zum Kundendienst und als Schließdienst für die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) als Arbeitgeber.
Mit der Option auf dreimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (BG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
Darüber hinaus ist anzugeben, welcher Dienstleisterstandort den Auftraggeber im Auftragsfall betreuen wird und mit welcher durchschnittlichen Anfahrtszeit (vom Dienstleisterstandort) zum Auftraggeber zu rechnen ist.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Firmenangaben zur Verfügung.
2. Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 3 Monate.
3. Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und
§ 98 c AufenthG.
Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt – LTMG).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
4. Sofern eine BG ein Angebot einreicht, ist mit dem Angebot von allen Mitgliedern der BG eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt.
Die BG haben in obiger Bietergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bietergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder BG bzw. der Vertreter der BG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitglieder der BG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine als Bieter am Verfahren zu beteiligen.
Der AG stellt hierzu eine das Formblatt Bietergemeinschaft zur Verfügung.
5. Der Unternehmer hat der SSB AG die Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Sozialversicherungsträger, Finanzamt und Berufsgenossenschaft mit dem Angebot vorzulegen.
6. Der Unternehmer stellt der SSB AG ein Organigramm aus, aus dem der strukturelle Aufbau seiner Organisation ersichtlich ist. Ist mit dem Angebot einzureichen.
7. Nachweis über eine Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. oder in einem vergleichbaren Verein/Verband sind mit dem Angebot einzureichen.
8. Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
9. Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
10. Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese Dritten in seinem Angebot zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Verpflichtungserklärung). Sofern der Bieter sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Angebot die in Ziff. III.1.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung sowie das Formblatt Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens vor Zuschlagserteilung zur Verfügung zu stellen.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die bei der Bewachungsleistung durch sein eigenes Verschulden oder durch Verschulden seiner Mitarbeiter entstehen und stellt die SSB AG von Schadenersatzforderungen Dritter frei.
Die Haftung ist pro Schadensfall bis zur Höhe folgender Versicherungssummen begrenzt:
a) Personenschaden [Betrag gelöscht] EUR,
b) Sachschäden inkl. Abhandenkommen [Betrag gelöscht] EUR bewachter Gegenstände,
c) Abhandenkommen überlassener Schlüssel [Betrag gelöscht] EUR und Codekarten,
d) Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR,
e) sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR,
f) Für die Folgen des Missbrauches überlassener Schlüssel haftet der Auftragnehmer in vollem Umfang.
Ferner ist zu bestätigen, dass die Versicherungsprämie gezahlt bzw. der Versicherungsvertrag in Kraft ist.
2. Vorlage einer Eigenerklärung, dass:
Über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
3. Vorlage von Bescheinigungen, dass:
Das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und eine entsprechende Bescheinigung von der Behörde (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 3 Monate) beigefügt ist.
4. Vorlage einer Eigenerklärung, dass:
Keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber hat auf seine Kosten folgende Ausstattungsgegenstände selbst zu stellen:
— Online-Wächterkontrollsystem,
— Persönliche Ausrüstung (z. B. Dienstkleidung, Warnweste, Sprechfunkgerät/Handy, Taschenlampe usw.),
— entsprechende Dienst-/Wachbücher und Meldeformulare.
Erklärung des Bewerbers, dass kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren über das Vermögendes Bewerbers eröffnet oder beantragt wurde und auch keine Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels Masse erfolgt ist. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung jedes Mitglieds erforderlich.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1. Angabe über Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre mit Angabe der Anteile Sicherheitsdienst sowie davon für die SSB (falls vorhanden).
2. Referenzen:
Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bieter, resp. die Bietergemeinschaft, mindestens 2 erfolgreich abgeschlossene Referenzprojekte (vollständig abgenommen), nicht älter als 3 Jahre, vorlegen, welche darstellen, dass die jeweiligen Referenzaufträge mindestens folgende Leistungen enthalten haben:
— ein Referenzprojekt mit der netto Auftragsumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr für Kunden innerhalb der EU sowie der Schweiz oder dem vereinigten Königreich Großbritannien,
— ein weiteres Referenzprojekt mit der netto Auftragsumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr für Kunden innerhalb der EU sowie der Schweiz oder dem vereinigten Königreich Großbritannien,
— Jeweils müssen es vergleichbare Referenzprojekte über eine Sicherheitsdienstleistung sein.
Für jedes benannte Referenzprojekt sind zusätzlich folgende Informationen aufzuführen:
— Bezeichnung des Referenzprojektes,
— Auftragsvolumen,
— Zeitpunkt der Endabnahme des Referenzprojektes,
— Nennung der Ansprechpartner beim jeweiligen Referenzgeber, idealerweise mit Angabe von Tel.Nr. und E-Mail-Adresse.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Verfügung.
Der AG prüft die fristgerecht eingegangen Angebote, die Eignung der Bieter in einem dreistufigen Verfahren.
— Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3,
— Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen,
— Stufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bieter/BG eingereichten Anlagen, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die Angebote der geeigneten Bieter/BG werden für die weitere Wertung (Stufe 4) zugelassen.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Die Zahlungsbedingungen sind wie folgt: 14 Tage/ 3 % Skonto – 30Tage/Netto
Es ist eine Rechtsform zu wählen, die eine gesamtschuldnerische Haftung erfordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein offenes Verfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Die interessierten Bieter können mit den in dieser Bekanntmachung aufgeführten Angaben, Erklärungen, Nachweisen ihr Angebot einreichen.
2. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3. Die Bieter haben zu beachten, dass das Angebot unterzeichnet abzugeben ist. Das Angebot ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen.
4. Das Angebot und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
6. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8. Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner:
Siehe unter https://www.ssb-ag.de/dsgp.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.