Bodelschwinghschule Nürtingen, Sanierung und Erweiterung mit Neubau Kindergärten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 711 / 3902-42213
Fax: +49 711 / 3902-1036
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodelschwinghschule Nürtingen, Sanierung und Erweiterung mit Neubau Kindergärten
Trockenbauarbeiten.
Nürtingen
Trockenbauarbeiten mit
— ca. 850 m2 Metallständerwänden d=125 mm,
— ca. 250 m2 Metallständerwänden d=125 mm F30 und F90,
— ca. 300 m2 Installationswände,
— ca. 300 m2 Vorsatzschale,
— ca. 800 m2 Feuchtraumplatten,
— ca. 100 m2 Zementbauplatten,
— ca. 100 lfm freistehende Wandende,
— ca. 30 St. Türöffnungen,
— ca. 100 St. Wandöffnungen in unterschiedlichen Größen,
— ca. 35 St. Überströmelemente,
— ca. 25 St. verschließen von Wandöffnungen in unterschiedlicher Größe,
— ca. 300 m2 GK-Decke geschlossen,
— ca. 3 300 m2 GK-Decke gelocht,
— ca. 100 m2 GK-Decke vuvo,
— ca. 3 000 lfm Wandanschluss mit Schattenfuge,
— ca. 3 050 lfm Übergang Loch- zu geschlossener Decke,
— ca. 150 St. REVI,
— ca. 200 m2 Akustikdecke ballwurfsicher und 275 m2 Akustikdecke mit Korrosionsschutz für UK.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland