Bodelschwinghschule Nürtingen, Sanierung und Erweiterung mit Neubau Kindergärten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 711 / 3902-42213
Fax: +49 711 / 3902-1036
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodelschwinghschule Nürtingen, Sanierung und Erweiterung mit Neubau Kindergärten
Innenputzarbeiten.
Nürtingen
Innenputzarbeiten mit ca. 5 250 m2 Maschinenputzgips für Innenwände, ca. 350 m2 Maschinenputzgips für Decken, Brüstungen,
Pfeiler/Stützen/Unterzüge und Leibungen, ca. 700 m2 Kalk-Zementwandputz für Innenwände, Brüstungen, Pfeiler/Stützen/Unterzüge und Leibungen, ca. 400 m2 Bauplatten in unterschiedlichen Stärke, ca. 700 lfm Bauplatten in unterschiedlichen Streifenbreiten, ca. 250 lfm Wand- und Installationsschlitze schließen und anarbeiten, ca. 100 St. Kleinflächen von ca. 10 cm2-1 000 cm2 verputzen und anarbeiten, ca. 20 St. Wanddurchbrüche verputzen und anarbeiten, 2 000 m2 Kantenprofile und ca. 1 250 m2 Schattenfugenprofil.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland