Errichtung eines NGA–Netzes Gemarkung Fichtenau, Stimpfach, Frankenhardt Referenznummer der Bekanntmachung: 364/20-AZ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Hall
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.breitband-sha.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines NGA–Netzes Gemarkung Fichtenau, Stimpfach, Frankenhardt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken sowie die Erschließung von Schulen und Gewerbegebieten in grauen NGA-Flecken gemäß der Sonderaufrufe der Bundesförderung. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide für das Projekt sind in der Anlage Zuwendungsbecheide in vorläufiger Höhe den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Beschaffungsgegenstand sind insbesondere GÜ-Planungs- und Bauleistungen sowie zugehörige Leistungen. Siehe hierzu Anlage Aufgabenbeschreibung.
Los 1 – Gemarkung Gemeinde Fichtenau
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender GÜ-Leistungen:
(1) Status-Quo Ermittlung (Grundlagenermittlung/Recherche) der vorhandenen Infrastruktur als Basis für die weiteren Planungs- und Ingenieurleistungen.
(2) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) auf Gemarkung des Auftraggebers unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme. Aktueller Planungsstand siehe A.3.
(3) Errichtung (Tiefbau- Kabelzug- und Montageleistungen) der passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) auf Basis der selbst erstellten Planungs- und Ingenieurleistungen.
(4) Hausanschlussmanagement – insbesondere Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. Einholung von notwendigen Gestattungsverträgen im und auf Namen des Zweckverbandes Breitband Landkreis Schwäbisch Hall.
(5) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben.
(6) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehört hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung.
(7) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten.
(8) Netzdokumentation nach GIS-Nebenbestimmungen und Vorgaben des zukünftigen Netzbetreibers Im Übrigen wird die konkrete Beschaffung im Rahmen einer funktionalen Leistungsbeschreibung und eines Muster-Leistungsverzeichnisses hinsichtlich der zu erbringenden GÜ-Leistungen – Planungs-, Ingenieur-, Tiefbau-, Kabelzug- und Montageleistungen (vorangestellte Punkte 1-7) in der nächsten Verfahrensstufe mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes präzisiert und verbindlich vorgegeben. Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Ausbaukonzeption nach Bundeförderung, die auf dem vorhandenen FTTB-Masterplan basiert.
1. Masterplan nach Vorgaben der Landesförderung Baden-Württemberg,
2. Ausbaukonzeption nach Vorgaben der Bundesförderung (Förderantragspläne).
Das Projekt umfasst für die Gemeinde Fichtenau die nachfolgend aufgeführten Massenangaben:
— Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 9 669 m,
— Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 2 424 m,
— Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: 5 515 m,
— POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 4 Stück,
— Anzahl HA 86 Stück,
— Anzahl HA mit vorhandener Rohranlage 540 Stück,
— Anzahl Schächte 24 Stück.
Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes im nächsten Verfahrensschritt entsprechend ausgegeben.
Los 2 – Gemarkung Gemeinde Stimpfach
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender GÜ-Leistungen:
(1) Status-Quo Ermittlung (Grundlagenermittlung/Recherche) der vorhandenen Infrastruktur als Basis für die weiteren Planungs- und Ingenieurleistungen.
(2) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) auf Gemarkung des Auftraggebers unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme. Aktueller Planungsstand siehe A.3.
(3) Errichtung (Tiefbau- Kabelzug- und Montageleistungen) der passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) auf Basis der selbst erstellten Planungs- und Ingenieurleistungen.
(4) Hausanschlussmanagement – insbesondere Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. Einholung von notwendigen Gestattungsverträgen im und auf Namen des Zweckverbandes Breitband Landkreis Schwäbisch Hall.
(5) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben.
(6) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehört hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung.
(7) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten.
(8) Netzdokumentation nach GIS-Nebenbestimmungen und Vorgaben des zukünftigen Netzbetreibers Im Übrigen wird die konkrete Beschaffung im Rahmen einer funktionalen Leistungsbeschreibung und eines Muster-Leistungsverzeichnisses hinsichtlich der zu erbringenden GÜ-Leistungen – Planungs-, Ingenieur-, Tiefbau-, Kabelzug- und Montageleistungen (vorangestellte Punkte 1-7) in der nächsten Verfahrensstufe mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes präzisiert und verbindlich vorgegeben. Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Ausbaukonzeption nach Bundeförderung, die auf dem vorhandenen FTTB-Masterplan basiert.
1. Masterplan nach Vorgaben der Landesförderung Baden-Württemberg,
2. Ausbaukonzeption nach Vorgaben der Bundesförderung (Förderantragspläne).
Das Projekt umfasst für die Gemeinde Stimpfach die nachfolgend aufgeführten Massenangaben:
— Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 15 210 m,
— Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 9 511 m,
— Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: 2 560 m,
— POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 5 Stück,
— Anzahl HA 139 Stück,
— Anzahl Schächte 36 Stück.
Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes im nächsten Verfahrensschritt entsprechend ausgegeben.
Los 3 – Gemeinde Gemarkung Frankenhardt
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender GÜ-Leistungen:
(1) Status-Quo Ermittlung (Grundlagenermittlung/Recherche) der vorhandenen Infrastruktur als Basis für die weiteren Planungs- und Ingenieurleistungen.
(2) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) auf Gemarkung des Auftraggebers unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme. Aktueller Planungsstand siehe A.3.
(3) Errichtung (Tiefbau- Kabelzug- und Montageleistungen) der passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) auf Basis der selbst erstellten Planungs- und Ingenieurleistungen.
(4) Hausanschlussmanagement – insbesondere Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. Einholung von notwendigen Gestattungsverträgen im und auf Namen des Zweckverbandes Breitband Landkreis Schwäbisch Hall.
(5) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben.
(6) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehört hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung.
(7) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten.
(8) Netzdokumentation nach GIS-Nebenbestimmungen und Vorgaben des zukünftigen Netzbetreibers Im Übrigen wird die konkrete Beschaffung im Rahmen einer funktionalen Leistungsbeschreibung und eines Muster-Leistungsverzeichnisses hinsichtlich der zu erbringenden GÜ-Leistungen – Planungs-, Ingenieur-, Tiefbau-, Kabelzug- und Montageleistungen (vorangestellte Punkte 1-7) in der nächsten Verfahrensstufe mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes präzisiert und verbindlich vorgegeben. Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Ausbaukonzeption nach Bundeförderung, die auf dem vorhandenen FTTB-Masterplan basiert.
1. Masterplan nach Vorgaben der Landesförderung Baden-Württemberg,
2. Ausbaukonzeption nach Vorgaben der Bundesförderung (Förderantragspläne).
Das Projekt umfasst für die Gemeinde Frankenhardt die nachfolgend aufgeführten Massenangaben:
— Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 36 282 m,
— Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 14 763 m,
— Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: 8 068 m,
— POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 5 Stück,
— Anzahl HA 377 Stück,
— Anzahl Schächte 78 Stück,
— Schwierige Geologie 1 347 m.
Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes im nächsten Verfahrensschritt entsprechend ausgegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 – Gemarkung Gemeinde Fichtenau
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 – Gemarkung Gemeinde Stimpfach
Ort: Ellwangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73479
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 – Gemeinde Gemarkung Frankenhardt
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen,den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).