ETCS-Ausrüstung NBS Wendlingen-Ulm; Ersatz für 16FEI23073 Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27195
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ETCS-Ausrüstung NBS Wendlingen-Ulm; Ersatz für 16FEI23073
ETCS Streckenausrüstung auf der NBS Wendlingen – Ulm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ETCS-Ausrüstung NBS Wendlingen-Ulm; Ersatz für 16FEI23073
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Braunschweig
ETCS Streckenausrüstung auf der NBS Wendlingen – Ulm.
Erneute Seilregulage im Baulos 3
Die erneute Seilregulage ist erforderlich, um die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände der Seile auch nach dem Einziehen der Flugwarnkugeln, einzuhalten.