ETCS-Ausrüstung NBS Wendlingen-Ulm; Ersatz für 16FEI23073 Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27195
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ETCS-Ausrüstung NBS Wendlingen-Ulm; Ersatz für 16FEI23073
ETCS Streckenausrüstung auf der NBS Wendlingen – Ulm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ETCS-Ausrüstung NBS Wendlingen-Ulm; Ersatz für 16FEI23073
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Braunschweig
ETCS Streckenausrüstung auf der NBS Wendlingen – Ulm.
Zusätzliche Verkehrssicherung zur Querung der A8, zwischen den Masten 28 und 29 im Los 3
Für den Seilzug zwischen den Masten 28 und 29 muss die BAB A8 gequert werden. Aufgrund fehlender Standsicherheit konnte der vorgesehene Standort der südlichen Gerüstwand nicht ausgeführt werden. Aus diesem Grunde musste der Standort der Gerüstwand auf den standsicheren Standstreifen der Autobahn A8 verlegt werden.