Lieferung eines Radladers
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidenheim
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7321 / 9503-13
Fax: +49 7321 / 9505-47
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallwirtschaft-heidenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Radladers
Der Radlader wird für das Verladen und Umsetzen von Restabfall, Sperrmüll, Grüngut, Kompost und Erde verwendet. Beladen werden LKW, Abrollcontainer sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge. Weitere Tätigkeiten des Radladers sind die Befüllung technischer Anlagen zur Herstellung von Kompost (Siebmaschine, Umsetzer, Mülldosierer etc.).
Entsorgungszentrum Mergelstetten
Zoeppritzstraße 100
89522 Heidenheim
Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim beabsichtigt die Anschaffung von einem neuen Radlader für Transport- und Ladearbeiten im Entsorgungszentrum Mergelstetten, Zoeppritzstraße 100, 89522 Heidenheim.
Der Radlader wird für das Verladen und Umsetzen von Restabfall, Sperrmüll, Grüngut, Kompost und Erde verwendet. Beladen werden LKW, Abrollcontainer sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge. Weitere Tätigkeiten des Radladers sind die Befüllung technischer Anlagen zur Herstellung von Kompost (Siebmaschine, Umsetzer, Mülldosierer etc.).
Ebenso wird der Radlader durch den Anbau einer Vorbaukehrbürste Typ Sobernheimer FKM 240 mit hydraulisch angetriebenem Kehrbesen, hydraulischer Schwenkeinrichtung der Kehrmaschine und hydraulisch klappbaren Schmutzbehälter zum Reinigen der Verkehrswege im Entsorgungszentrum eingesetzt.
Die Maschine wird sowohl im Freien als auch in der Halle eingesetzt. Das Arbeitsumfeld ist teilweise extrem staubig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nach Zuschlagserteilung hat die Lieferung des Radladers innerhalb von 9 Monaten zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB.
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).