GBS21001 Gutachten für Sanierungsgebiet „Gewerbegebiet Grünwinkel“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 133-1664
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
GBS21001 Gutachten für Sanierungsgebiet „Gewerbegebiet Grünwinkel“
Die Stadt Karlsruhe benötigt für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Gewerbegebiet Grünwinkel“ zur Durchführung der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach § 136 ff. BauGB, insbesondere Leistungen wie die Erstellung von Basisgutachten zur Ermittlung zonaler sanierungsbedingter Bodenwertveränderungen, von Grundstückspässen zur Ermittlung grundstücksspezifischer sanierungsbedingter Bodenwertveränderungen auf Grundlage der Basisgutachten, von Einzelgutachten zur Ermittlung grundstücksspezifischer sanierungsbedingter Bodenwerterhöhungen, von Gutachten über den sanierungsunbeeinflussten Verkehrswert von Grundstücken im Rahmen der Kaufpreisprüfung durch die Gemeinde und die Vorbereitung hoheitlicher Maßnahmen der Stadt, die der Erhebung der Ausgleichsbeträge vor und nach Abschluss der Sanierung dienen. Dazu gehören auch die Erörterung mit den Ausgleichsbetragspflichtigen und die Fertigung von Niederschriften.
Karlsruhe
Das Sanierungsgebiet Gewerbegebiet Grünwinkel wurde vom Gemeinderat am 21. Juli 2020 förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Die Bestimmungen der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152-156a BauGB sind anzuwenden. Im Sanierungsgebiet mit einer Fläche von insgesamt ca. 60,8 ha gibt es zurzeit ca. 144 verschiedene Flurstücke, verteilt auf ca. 96 verschiedene Eigentümerinnen und Eigentümer.
Benötigt werden,
— Erstellung eines Gutachtens einschließlich der erforderlichen Anpassungsfaktoren als Teil eines Wertrahmens für das gesamte Sanierungsgebiet zur Ermittlung zonaler sanierungsbedingter Bodenwertveränderungen,
— Grundstückspässe als Kurzgutachten unter Heranziehung der grundstücksspezifischen Bewertungsmerkmale zur Ermittlung grundstücksspezifischer sanierungsbedingter Bodenwertveränderungen auf Grundlage des Gutachtens,
— Einzelgutachten zur Ermittlung grundstücksspezifischer sanierungsbedingter Bodenwerterhöhungen,
— Gutachten über den sanierungsunbeeinflussten Verkehrswert von Grundstücken im Rahmen der Kaufpreisprüfung durch die Gemeinde Vorbereitung hoheitlicher Maßnahmen der Stadt, die der Erhebung der Ausgleichsbeträge vor und nach Abschluss der Sanierung dienen (siehe „Beschreibung der Anforderungen an die Wertermittlung, Kaufpreisprüfung und Ausgleichsbetragserhebung“).
— Referenzen zu städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen 40 %
— Firmendarstellung 20 %
— Herangehensweise (Konzept) 40 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“ Vordruck 2), dass,
— nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
— nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
— eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
— der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht,
— der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“ Vordruck 2), dass,
— über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens),
— eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von 7 Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird,
— ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Vordruck 7).
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Vordruck 3), über - Referenzprojekte (Mindestanzahl 3):
Erklärung, dass ich/wir innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
— Firmendarstellung (Vordruck 4).
Selbstdarstellung des Bewerbers zu folgenden Angaben:
— Unternehmensangaben zu Name, Adresse, Rechtsform, Gründungsjahr,
— Name des rechtlich Verantwortlichen, Ansprechpartner für dieses Vergabeverfahren mit Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse,
— Angaben zum Leistungsspektrum insbesondere mit Bezug auf den Gegenstand dieses Vergabeverfahrens,
— Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifikationen (Bereiche) in den Jahren, 2018, 2019 und im aktuellen Jahr 2020 (Stand 30.6.2020),
— Organisatorische Unternehmensstruktur (Aufbau),
— Herangehensweise (Vordruck 5):
Grobkonzept zur Bewältigung der Aufgabenstellung anhand der Beschreibung der Anforderungen (Maximal 5 Seiten DIN A4, Schriftgröße 12 in ARIAL, Seitenlayout: Normal).
Mindestens ein Referenzprojekt in vergleichbarer Innenstadtlage in einer Großstadt mit idealweise mindestens 80 000 Einwohnern
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Vordruck 6)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E18468238.
Hierzu ist eine kostenfreie 1-malige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über subreport/ ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über subreport/ELViS übermittelten Antworten/ Bieterinformationen.
Teilnahmeanträge und Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS hochgeladen werden. Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).