Entwicklungsleistungen für ein Meldeportal zur Umsetzung im Rahmen des BMG-Änderungsgesetzes
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.civillent.de
Adresse des Beschafferprofils: www.komm.one
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklungsleistungen für ein Meldeportal zur Umsetzung im Rahmen des BMG-Änderungsgesetzes
Technische und inhaltliche Änderungen einer bestehenden Anwendung.
Für eine bereits im Einsatz befindliche Anwendung sind umfangreiche technische Anpassungen wie bspw. die Integration der Entwicklungs-Test- und Qs-Umgebung in die vorhandene Infrastruktur sowie weitergehende umfassende Anpassungen aufgrund von Gesetzesänderungen für die Dauer vom 1.8.2021 bis zum 31.5.2022 erforderlich.
Es besteht die Möglichkeit einer optionalen Vertragsverlängerung um weitere sieben Monate bis zum 31.12.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Absatz 4 Nr. 2 VgV durchgeführt. Ein Wechsel innerhalb der Ausführung der Programmierbasis würde zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand und unkalkulierbaren Projektverzögerung im Rahmen der gesetzlichen Ausführungsfristen führen. Des Weiteren sind im Rahmen der Auftragsausführung zwingend erforderliche Schnittstellen und Quellcode-Kenntnisse und – Zugänge sowie umfassende Kenntnisse der aktuellen Systemeinstellungen seitens des auftragsausführenden Unternehmens/Programmierers erforderlich. Es kommt kein anderes Unternehmen/Programmierer aus technischer Sicht in Frage. Insofern sind die technischen Alleinstellungsmerkmalen gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV einschlägig. Nach der bisher ergangenen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.5.2013 – VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.6.2012 – VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) sind vorliegend die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten, da:
Die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, die Gründe tatsächlich vorhanden sind, und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Entwicklerleistung Meldeportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leonberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71229
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag [Betrag gelöscht] EUR dient lediglich als Platzhalter.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland