Uni-HD.2021.634_Photonenzählender Computertomograph-MedFakMA
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE811225433
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]220
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/ausschreibung1.html
Abschnitt II: Gegenstand
Uni-HD.2021.634_Photonenzählender Computertomograph-MedFakMA
Lieferung eines Photonenzählenden Computertomographen.
Beauftragt werden soll die Lieferung, Installation und betriebsfertige Übergabe inkl. Funktionstest, Einweisung und Abnahme eines Photonenzählenden Computer-tomographen.
Es ist zu beachten, dass der Vertrag nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wird (s. hierzu auch § 135 Abs. 3. Nr3 GWB).
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Begründung für die Wahl dieses Verfahrens lautet wie folgt:
Projektgrundlage ist die Anschaffung eines sogenannten Photon-Counting CT (PC-CT) Scanners der Firma Siemens Healthineers.
Nach intensiver Marktrecherche und basierend auf der gebündelten wissenschaftlichen Expertise der am Projektantrag involvierten fachlichen Anwender, handelt es sich um ein völlig, neuartiges Verfahren, welches technisch nicht vergleichbar mit bisherigen / bereits verfügbaren CT-Technologien ist.
Ebenso existiert aufgrund der sich daraus ergebenden neuen und vorteilhaften Anwendungsmöglichkeiten keine vernünftige Alternativ- oder Ersatzmöglichkeit.
Der seitens der Firma Siemens Healthineers entwickelte PC-CT ist weltweit das einzige am Markt erwerbliche photonenzählende CT, dass über eine CE-Zertifizierung verfügt und somit im klinischen Betrieb am Patienten eingesetzt werden kann.
Bezugnehmend auf das Projektziel ist die Anschaffung eben dieses Geräts aus technischen Gründen alternativlos und es existiert kein vergleichbarer Wettbewerb.
Die Kriterien für die Auswahl des Gerätes aus dem Bewerberfeld werden hier kurz zusammengefasst:
— Bei der PC-CT Technologie handelt es sich um ein völlig neuartiges Verfahren, welches erstmalig Röntgen-Photonen direkt in ein digitales Signal umwandelt.
— Durch den Einsatz der neuartigen quantenzählenden Detektoren wird jedes Röntgenquant in einem Schritt direkt in einen elektrischen Puls konvertiert, wodurch keine Energieinformation der Röntgenquanten mehr verloren geht und somit direkt digitale Daten der Patientenuntersuchung entstehen.
— Bei dem PC-CT Scanner können bis zu vier verschiedene Energiestufen ausgelesen werden.
— Das Gerät ist das einzige CE-zertifizierten Photon-Counting CT-Scanner am Markt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lieferung eines Flüssigchromatographie-Ionenmobilitäts-Tandem (HPLC-IMS-MS/MS)-Massenspektrometers
Nationale Identifikationsnummer: DE 64872105
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert zu dem der Auftrag vergeben werden soll, ist als Geschäftsgeheimnis des bezuschlagten Unternehmens einzustufen.
Daher wird der Angebotspreis nicht veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen: „Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“