EU-weite Ausschreibung des Grünguttransports für den Schwarzwald-Baar-Kreis
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78048
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lrasbk.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung des Grünguttransports für den Schwarzwald-Baar-Kreis
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird im gegenständlichen Verfahren in einem Los vergeben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen dargestellt:
— Übernahme des an den Recyclingzentren, Wertstoffhöfen und Grüngutsammelstellen im Gebiet des Schwarzwald-Baar-Kreises angenommenen Grüngutes und Transport zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstellen (Kompostanlagen Villingen und Hüfingen),
— Gestellung von erforderlichen 20-cbm-Abrollcontainern (ungedeckelt) an den vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestellen im Kreisgebiet (ca. 27 Container),
— teilweise wird das Grüngut an den Sammelstellen offen gelagert, so dass Grüngut auch mittels Greifer zu verladen ist (bis zu ca. 50 % der Gesamtmenge),
— Mengenspanne: 9 000 Mg/a bis 11 000 Mg/a Grüngut.
Vgl. Ziffer II.1.4).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht vom Auftraggeber bis zum 31.12.2023 schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption). Danach verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn er nicht von einem der Vertragspartner bis zum 31.12.2024 schriftlich gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Vgl. Ziffer II.2.7): Verlängerungsoption.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.).
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport von Grüngut oder sonstigen Siedlungsabfällen.
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport von insgesamt mindestens 5 000 Mg/a Grüngut oder sonstigen Siedlungsabfällen. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit jeweiliger Angabe der Beauftragungszeiträume und der Mengen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang des Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.