Vergabe der Ingenieurleistungen zur Realisierung des Anschlusses der Abwässer der Kläranlage Östringen an die Kläranlage in Kronau sowie Sanierung und Modernisierung der Kläranlage in Kronau Referenznummer der Bekanntmachung: BS 0001/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronau
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76709
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kronau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Ingenieurleistungen zur Realisierung des Anschlusses der Abwässer der Kläranlage Östringen an die Kläranlage in Kronau sowie Sanierung und Modernisierung der Kläranlage in Kronau
Anschluss der Abwässer der Kläranlage Östringen an die Kläranlage in Kronau sowie Sanierung und Modernisierung der Kläranlage in Kronau – Planungsleistungen zur Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Technischen Ausrüstung.
Kronau
DEUTSCHLAND
Zur weitergehenden Verbesserung der Reinigungsleistung beabsichtigt der Abwasserverband Kraichbachniederung den Anschlusses der Abwässer der Kläranlage Östringen an die Kläranlage in Kronau sowie Sanierung und Modernisierung der Kläranlage in Kronau
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die in den Ausschreibungsunterlagen aufgelisteten Leistungen.
Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgend dargestellten Kriterien,
Sofern keine Ausschlusskriterien vorliegen:
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
3. Fachliche Eignung (Referenzprojekte).
Die Kriterien inkl. Unterkriterien können der Kriterienliste entnommen werden. Die Kriterienliste ist zusammen mit den Formblättern für den Teilnahmeantrag unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abrufbar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (Ausschlusskriterium).
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Jahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen und Planungsleistungen (Bereich Kläranlagen) der letzten 3 Geschäftsjahre gem. § 45 Abs. 4 VgV:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr.3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird.
Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 3 Mio. EUR.
(Ausschlusskriterium)
Siehe Anlage Eignungskriterien und Referenzen
Bewerbergemeinschaft:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Vertrags-/Abwicklungs- und Verhandlungssprache im Rahmen der Projektdurchführung ist Deutsch. Alle Projektdokumente und die Projektdokumentation sind in Deutsch zu erstellen;
Der Auftragnehmer hat während der Ausführungsphase eine kurzfristige Erreichbarkeit/Verfügbarkeit vor Ort zu gewährleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1VgV (Ausschlusskriterium),
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages (Ausschlusskriterium).
2) Beauftragung und Realisierung:
— Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
3) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
— Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist das Bewerbungsformular zu verwenden, welches auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Bieterfragen sind ausschließlich über den Bieterserver bis spätestens eine Woche vor Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen. Die beantworteten Bieterfragen werden, ausschließlich über den Bieterserver, allen am Verfahren Beteiligten rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
4) Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Seite 4 – Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie dem Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Eignungsleihemitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Verpflichtungserklärung(Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen)abzugeben, in dem der Bewerber nachweist, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
4) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§ 125 GWB.
(Ausschlusskriterium)
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
(Ausschlusskriterium)
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
(Ausschlusskriterium)
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV
(Ausschlusskriterium)
5) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind(§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragssteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).