Sanierung Freibad Geislingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geislingen an der Steige
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73312
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geislingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Freibad Geislingen
Das Freibad der Stadt Geislingen soll saniert werden. Im Rahmen dieses Projekts sollen die bisher getrennt betriebenen Becken des Schwimmer- und Nichtschwimmerbereichs mit einer Gesamtwasserfläche von 1 700 m2 zusammengelegt und auf 1 000 m2 verkleinert werden.
Der Einbau eines Edelstahlbeckens ist vorgesehen. Die Beckenverrohrung und die Aufbereitungstechnik für das Badewasser müssen aufgrund der neuen geometrischen Verhältnisse erneuert werden. Ein neues Technikgebäude wird in der Nähe des Beckens erstellt. Im Technikgebäude sind zudem die Chemikalienlagerung, ein Chlorgasraum und ein Raum für die Heiztechnik vorgesehen. Für die Beckenwassererwärmung wird das BHKW im benachbarten Berufsschulzentrum eingesetzt, damit die dort anfallende Prozesswärme ausgenutzt wird. Parallel wird geprüft, ob der Einsatz einer unterstützenden Solarthermie-Anlage möglich ist.
Eine Machbarkeitsstudie wurde im Vorfeld durchgeführt.
Die Unterlagen werden im Rahmen der Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Voraussichtliche Gesamtbaukosten inkl. KG 700:
Ca. 3,5 Mio. EUR netto Voraussichtliche Termine:
Planungsbeginn: September 2021,
Fertigstellung: 30.6.2023.
73312 Geislingen an der Steige
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI – Leistungsphasen 1-9,
Planung Freianlagen gemäß § 39 HOAI – Leistungsphasen 1-9,
Planung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI – Leistungsphasen 1-9 + örtl. BÜ,
Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI – Leistungsphasen 1-6,
Planung Technische Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro) – Leistungsphasen 1-9,
Planung Technische Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI Anlagengruppen 7 (Badewassertechnik + sonstige TGA) und 8 (MSR) – Leistungsphasen 1-9.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Im Leistungsumfang sind alle Planungsleistungen und alle erforderlichen Nebenleistungen enthalten, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Freibad Geislingen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.