Personenbeförderungsdienste mit Bussen Referenznummer der Bekanntmachung: Abl./S. 247 612687-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78048
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schwarzwald-baar-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderungsdienste mit Bussen
Vergabeverfahren zur Vergabe von Busverkehren im Schwarzwald-Baar-Kreis im Linienbündel der Linien 600, 610, 620, 625, 700, 800 und 810 (Los 1), Linienbündel der Linien 650, 651, 655, 680, 750, 751, 760, 770 und 775 (Los 2) und Linienbündel der Linie 530, 540, 560, 660 und 661 (Los 3).
Linienbündel der Linien 600, 610, 620, 625, 700, 800 und 810
Schwarzwald-Baar-Kreis
Im Los 1 sind die Linienverkehre der Ostbaar in Donaueschingen, Villingen und Schwenningen mit weiterführenden regionalen Bahn- und Buslinien verknüpft. Vorrangiges Ziel der Linienstrukturen in der Ostbaar ist der Aufbau von stündlichen Taktverkehren mit guten Anschlussverbindungen.
Mit den Buslinien 620 und 625 sollen die Teilorte Klengen, Kirchdorf und Überauchen an die Ringzughaltepunkte in Klengen und Kirchdorf sowie die Sicherstellung des Schülerverkehrs aus Wolterdingen über Tannheim – Brigachtal – Marbach nach Bad Dürrheim und Villingen gewährleistet werden.
Linienbündel der Linien 650, 651, 655, 680, 750, 751, 760, 770 und 775
Schwarzwald-Baar-Kreis
Im Bereich des nordöstlichen Kreisgebietes soll das Verkehrsangebot vollständig neu strukturiert werden. Seit der Umsetzung des damaligen Verkehrskonzepts im Jahre 1998 und verschiedenen zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen haben sich in diesem Bereich sowohl in Bezug auf die Entwicklung der Gemeinden mit neuen Wohn- und Gewerbegebieten als auch beim Ausbildungsverkehr durch Veränderungen in der Schullandschaft in den vergangenen Jahren sehr viele Veränderungen ergeben, die eine Neustrukturierung dieses Verkehrsraumes notwendig machen. Auf den Hauptachsen sollen künftig Verkehrsangebote im Takt angeboten werden.
Linienbündel der Linien 530, 540, 560, 660 und 661
Schwarzwald-Baar-Kreis
In diesem Los sind die Linien zusammengefasst, die die Städte Triberg und St. Georgen erschließen. Darüber hinaus ist in diesem Los die nachfragestarke Linie von Villingen über Mönchweiler und Königsfeld nach St. Georgen enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereich Ostbaar
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereich Nordöstliches Kreisgebiet (NÖK)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78050
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereich Nord-West
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königsfeld
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu II.1.7) und V.2.4):
Auf die Angabe des Auftragswertes wurde gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet. Der Eintragung eines Werts erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen. Der tatsächliche Auftragswert wird zur Wahrung berechtigter geschäftlicher Interessen des Bestbieters nicht veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidungan die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx