Neubau eines Pflegeheimes
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radolfzell
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altenheim-radolfzell.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Pflegeheimes
Neubau eines Pflegeheimes, Aufzugsanlage.
Hausherrenstraße 5
78315 Radolfzell
2 Bettenaufzüge als maschinenraumlose Seilaufzüge, Tragkraft jeweils mind. 2 000 kg, 1 m/s, Förderhöhe: 15,8 m, in einem Betonschacht. Die Aufzüge sollen für den Betrieb eines Pflegeheims genutzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dürmentingen
NUTS-Code: DE146 Biberach
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
[A] Organisationsstruktur des Bieters:
Der Bieter hat anzugeben, welche(s) Unternehmen die unterschiedlichen Leistungen als insoweit verantwortliche(s) Unternehmen ausführen wird/ werden.
[B] Bietergemeinschaften:
Erfolgt das Angebot als Bietergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bildung und gesamtschuldnerischen Haftung der Bietergemeinschaft vorzulegen und ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der als geschäftsführendes Mitglied berechtigt ist, die Bietergemeinschaft im Rahmen des Vergabeverfahrens rechtsverbindlich zu vertreten. Die Bewertung erfolgt bei Bietergemeinschaften in Bezug auf die Ausschlussgründe, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien (vgl. Ziffer III.1)) für die Bietergemeinschaft insgesamt.
[C] Nachunternehmer (Eignungsleihe):
Soweit der Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer III.1.2) und III.1.3)) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt („Eignungsleihe“ gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A), ist mit Abgabe des Angebotes für jedes betreffende Unternehmen (nachfolgend: Nachunternehmer) eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, dass im Auftragsfall die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle gem. § 6d EU Abs. 2 VOB/A vor, eine gemeinsame Haftung von Bieter und Nachunternehmer zu fordern, sofern die vorgesehene Leistung des Nachunternehmers einen wesentlichen Teil der zur Auftragserfüllung erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer III.1.2)) darstellt.
[D] Informationsübermittlung (eVergabe):
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch unter der unter Ziffer I.3) angegebenen URL (nachfolgend: Vergabeplattform) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung; ein postalischer Versand in Papierform erfolgt nicht.
Fragen zu diesem Vergabeverfahren können bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Abgabefrist (Schlusstermin für den Eingang der Angebote) ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden. Antworten und Auskünfte sowie ggf. aktualisierte oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zu dem Vergabeverfahren werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und werden damit verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mündlich erteilte Auskünfte und Erklärungen haben keine rechtsverbindliche Gültigkeit.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass er regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Ablauf der jeweiligen Abgabefrist prüft, ob seitens der Vergabestelle über die Vergabeplattform zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammergerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Es gelten die Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de