Bodelschwinghschule Nürtingen, Sanierung und Erweiterung mit Neubau Kindergärten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 711 / 3902-42213
Fax: +49 711 / 3902-1036
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodelschwinghschule Nürtingen, Sanierung und Erweiterung mit Neubau Kindergärten
Verglasungsarbeiten und Sonnenschutz.
Nürtingen
— Leichtmetall- und Sonnenschutzarbeiten mit raumhohen Verglasungen als PRF (ca. 25 St. mit ca. 2-4 5m2),
— Verglasungen mit Brüstung als PRF (ca. 95 St. mit ca. 1,5-40 m2),
— SG-Fassade (ca. 150 m2),
— Fensterelemente (ca. 20 St. mit ca. 1-3 m2),
— Druckwasserdichte Fenster (ca. 5 St.),
— Türelemente (ca. 12 St. mit ca. 2-7 m2),
— Attikaabdeckung und Aluminiumrahmen (ca. 75 lfm),
— Holzverkleidung Fensterrahmen Innenraum (ca. 500 lfm),
— Aluminiumverkleidung Fensterrahmen Innenraum (ca. 550 lfm),
— Raffstoreanlage mit Seilführung (ca. 215 St. mit ca. 2-12 m2).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(330) Verglasungsarbeiten und Sonnenschutz
Ort: Ehingen-Mundingen
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland