S21, PFA 1.6a; Überwerfungsbauwerke, 18FEI33760 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S129/343968
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PFA 1.6a; Überwerfungsbauwerke, 18FEI33760
S21, PFA 1.6a; Überwerfungsbauwerke, 18FEI33760
Stuttgart
S21, PFA 1.6a; Überwerfungsbauwerke, 18FEI33760.
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg−Stuttgart−Wien−Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2022 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21, PFA 1.6a; Überwerfungsbauwerke, 18FEI33760
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Main)
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag und damit verbundene Kartierungen sind für die Erstellung einer genehmigungsfähigen Unterlage für die Errichtung des GFKs zwingend erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Main)
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
5: Landschaftspflegerische Fachbeiträge
Der AN ist im Projektraum bereits für mehrere gleichartige Leistungen beauftragt (Umweltplanung für 5 GFK-Standorte). Der AN hat eine Wissensgrundlage zu gleichen Verfahren im Projektraum, welcher durch eine nicht einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung nicht als Synergieeffekt für eine optimale Leistungserbringung in sinnvollen Auftragseinheiten (Gesamthafte Betrachtung aller GFK-Standorte) genutzt werden kann. Durch eine separate Vergabe der Umweltplanung des einen GFK-Standorts im Vergleich zu einer gesamthaften Bearbeitung aller 6 GFK-Standorte, würden honorarmindernde Faktoren durch sich wiederholende Leistungen nicht in Ansatz gebracht werden können.