RV IT-Security / Firewallsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-24
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/zim
Abschnitt II: Gegenstand
RV IT-Security / Firewallsysteme
Rahmenvereinbarung für Komponenten, Wartungsleistungen und Dienstleistungen für IT-Security / Firewallsysteme.
Universitätsklinikum Heidelberg
Neuenheimer Feld 672
69120 Heidelberg
Das Zentrum für Informations- und Medizintechnik (ZIM) am Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) im weiteren Verlauf Auftraggeber (AG) genannt, stellt die Systeme / Infrastruktur für die zentrale Perimeter-Absicherung des Konzerns Universitätsklinikum Heidelberg bereit. Die vorhandene komplexe Sicherheitsinfrastruktur muss im Rahmen des verfügbaren Budgets regelmäßig aktualisiert und erweitert werden. Bei einem Ausfall dieser Infrastruktur bzw. einem Sicherheitsvorfall können Gefahren für Leib und Leben unserer Patienten nicht ausgeschlossen werden. Daher müssen bei Ertüchtigungen und Erweiterungen dieser Infrastruktur die maximal mögliche Verfügbarkeit, Sicherheit und Performanz bei gleichzeitiger Minimierung der Betriebsaufwände stets gewährleistet und stringent umgesetzt werden. Hierzu suchen wir einen verlässlichen Partner, im weiteren Verlauf Auftragnehmer (AN) genannt, der in dem vorhandenen komplexen Umfeld mit entsprechendem KnowHow, die von uns nachgefragten Leistungen umfassend und kompetent im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft erbringt. Insbesondere sind bei den Dienstleistungen als auch bei Lieferung und Support für Erweiterungen tiefgreifende Kenntnisse beim Zusammenwirken der verschiedenen bei uns zum Einsatz kommenden Hersteller und Produkte essentiell.
Es soll ein Rahmenvereinbarung zur Lieferung, Implementierung und Migration von Produkten bzw. Lizenzen / Subscriptions sowie der Support abgeschlossen werden.
Diese Rahmenvereinbarung soll es dem Klinikum ermöglichen durch Abrufbestellungen im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft die benötigten Produkte / Leistungen aus einer Hand zu beauftragen.
Hierzu muss somit der Auftragnehmer für die folgenden Hersteller Checkpoint, Broadcom (BlueCoat), HID, Ivanti Pulse, Tufin, Gemalto/Thales und Zscaler ein umfassendes KnowHow und Prdoduktportfolio anbieten und supporten können.
Innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden Abrufbestellungen mit einem Gesamtvolumen von ca. [Betrag gelöscht] EUR (inkl. MwSt) inkl. Wartung / Lizenzierung / Dienstleistungen abgerufen.
In der Rahmenvereinbarung ist keine Mindestabnahme vorgesehen, die im Preisblatt genannten Mengen sind ausschließlich indikativ zu betrachten.
Der Kauf erfolgt in Abrufbestellungen, die im Umfang und Zeitpunkt dem Bedarf und den Möglichkeiten des Auftraggebers entsprechen.
Der Auftragnehmer kann keine Bearbeitungsgebühren oder Mindermengenaufschläge erheben.
Der Auftragnehmer liefert im Rahmen von Einzelabrufen bestellte Komponenten innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung. Innerhalb einer weiteren Woche erfolgt der Aufbau inkl. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und der Einweisung in die Systeme. Im Allgemeinen sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen:
— Lieferung und Installation,
— Support für Hard- und Software (Neugeräte plus Bestandshardware),
— Einweisung in die gelieferten Systeme,
— Pentesting Dienstleistungen,
— Dienstleistungen zur Beratung / Konzeption,
Die hier ausgeschriebenen Produkte und Leistungen sind im Tabellenblatt 3. Kriterien und 4. Preisblatt definiert.
Die Ausschreibung umfasst im wesentlichen Komponenten, Produkte und Leistungen der Hersteller Checkpoint, Broadcom (BlueCoat), HID und Ivanti Pulse.
Desweiteren wurden für künftige Erwreiterungen und Migrationen die Hersteller Tufin, Gemalto / Thales und Zscaler in die Ausschreibung mit aufgenommen.
Weitere nicht explizit genannte Hersteller können während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinzukommen und werden über Abrufbestellungen zu marktüblichen Projektpreisen abgewickelt.
Der Leistungsumfang dieser Vereinbarung betrifft, über die angefragten Produkte hinaus, die Lieferung aller Produkte der genannten Hersteller gemäß der jeweiligen Herstellerpreisliste in der aktuell gültigen Fassung abzüglich des Rabattsatzes zu dieser Produktkategorie gemäß den vom Auftragnehmer auszufüllenden Angaben in 4. Preisblatt.
Geliefert dürfen ausschließlich fabrikneue Originalprodukte der Hersteller in Originalverpackung, die vor Auslieferung auf die bezugsberechtigte Einrichtung lizensiert werden.
Die zu liefernde Ware muss ausschließlich über autorisierte Vertriebswege bezogen werden.
Explizit ausgenommen von dieser Vereinbarung ist die Lieferung von gebrauchten Artikeln und sogenannter Grauware und Ware, die im Vorbesitz eines anderen Endkunden gewesen ist.
Auf Anforderung des Auftragsgebers muss der Lieferant einen Echtheitsnachweis, ausgestellt durch die Hersteller, innerhalb von 6 Kalendertagen vorlegen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für Erweiterungen des Leistungsumfanges der genannten Hersteller oder neuen Herstellern in diesem Segment schriftlich durch ein Angebot zu informieren und während der Laufzeit der Vereinbarung Produkte oder Produktgruppen, die im Rahmen dieser Ausschreibung nicht angefragt wurden, zu marktüblichen Konditionen und unter Zugrundelegung des zu dieser Produktgruppe in 4. Preisblatt vom Auftragnehmer gesetzten Rabattsatzes anzubieten (Innovationsklausel).
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmers sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 1 „Eignungsnachweise“ Punkt 1.8 „Eignungsleihe“ auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81677
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8999360
Internet-Adresse: https://de.nttdata.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXRAYD6YYE3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.