Nichtoffener Planungswettbewerb „Neue Ortsmitte Westerheim mit Rathausneubau“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westerheim
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 72589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lbbw-immobilien.de/de/kommunalentwicklung
Adresse des Beschafferprofils: https://www.westerheim.de/start
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Planungswettbewerb „Neue Ortsmitte Westerheim mit Rathausneubau“
Nichtoffener Planungswettbewerb
„Neue Ortsmitte Westerheim mit Rathausneubau“
Zweck des Wettbewerbs ist es, in städtebaulicher, funktioneller, architektonischer, freiraumplanerischer und wirtschaftlicher Hinsicht gute und entwicklungsfähige Konzepte für die Neuordnung und Gestaltung des Ortsmittelpunktes und Vorentwürfe für den Neubau des Rathauses zu erhalten, die eine zukunftsfähige Antwort auf die heutigen Anforderungen an eine moderne öffentliche Infrastruktur geben.
Der Rathausneubau soll in der bestehenden städtebaulichen Umgebung in seiner Architektursprache respektvoll auf das bestehende Ensemble antworten. Gegenstand des nichtoffenen Planungswettbewerbs ist die städtebauliche Neuordnung der Ortsmitte mit dem Neubau eines Rathauses, sowie die Gestaltung der Verkehrs- und Freianlagen.
Westerheim
Nichtoffener Planungswettbewerb
„Neue Ortsmitte Westerheim mit Rathausneubau“
Zweck des Wettbewerbs ist es, in städtebaulicher, funktioneller, architektonischer, freiraumplanerischer und wirtschaftlicher Hinsicht gute und entwicklungsfähige Konzepte für die Neuordnung und Gestaltung des Ortsmittelpunktes und Vorentwürfe für den Neubau des Rathauses zu erhalten, die eine zukunftsfähige Antwort auf die heutigen Anforderungen an eine moderne öffentliche Infrastruktur geben.
Der Rathausneubau soll in der bestehenden städtebaulichen Umgebung in seiner Architektursprache respektvoll auf das bestehende Ensemble antworten. Gegenstand des nichtoffenen Planungswettbewerbs ist die städtebauliche Neuordnung der Ortsmitte mit dem Neubau eines Rathauses, sowie die Gestaltung der Verkehrs- und Freianlagen.
1. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
2. Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit.
Referenz 1
Nachweis eines realisierten Projekts, das mit der Komplexität der Planungsaufgabe „Neu-bau Rathaus“ hinsichtlich räumlich-funktionaler Anforderungen / Qualitäten, sowie bautech-nischer Anforderungen vergleichbar ist, der letzten 10 Jahre (bis einschließlich 2011), Fer-tigstellung bis Juni 2021: max. 40 Punkte
Referenz 2
Nachweis eines realisierten Projekts für einen öffentlichen Auftraggeber der letzten 10 Jahre (bis einschließlich 2011), Fertigstellung bis Juni 2021: max. 15 Punkte
Referenz 3
Nachweis eines ausgezeichneten realisierten Projekts (Hochbau): max. 20 Punkte
Oder
Nachweis eines Erfolgs in einem Wettbewerb (Hochbau): max. 20 Punkte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Gefordert sind Kombinationen aus Architekten/innen und Landschaftsarchitekten/innen.
Die Landschaftsarchitekten/innen müssen spätestens nach dem Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Teilnahmeerklärung genannt werden und ihre berufliche Qualifikation nachweisen. (z. B. Kopie der Eintragungsurkunde/Kammerzulassung, Zeugnis etc.)
Beide unterschreiben die Verfassererklärung zum Planungswettbewerb als Verfasser/innen. Das Hinzuziehen von Stadtplaner/innen als Berater/innen wird empfohlen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in zu führen.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnach-weis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der europäischen Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Auslobung sein.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW 2013 beschrieben.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in zu führen.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnach-weis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der europäischen Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Der Auslober wird - in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, für gewöhnlich dem Gewinner oder einem der Preisträger– unter den in § 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß §§ 34/35 HOAI (Gebäude) und gemäß §§ 39/40 HOAI (Freianlagen – hier: die gemeindeeigenen Flächen) zunächst Leistungsphase 1 bis 5 abschnittsweise übertragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/