e-mobil_1201_Agentur Referenznummer der Bekanntmachung: e-mobil_1201_Agentur
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emobilbw.de
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lutzabel.com
Abschnitt II: Gegenstand
e-mobil_1201_Agentur
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Standard-Agenturleistungen im Bereich Kommunikation für die e-mobil BW GmbH für die Dauer von 2 Jahren zuzüglich einer Option für weitere 2 Jahre.
Stuttgart
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Standard-Agenturleistungen im Bereich Kommunikation für die e-mobil BW GmbH für die Dauer von 2 Jahren zuzüglich einer Option für weitere 2 Jahre.
Die e-mobil BW GmbH gestaltet mit ihrem Netzwerk den Wandel der Mobilität in Baden-Württemberg. Als zentrale Anlaufstelle unterstützt die Innovationsagentur den notwendigen Umbruch. Dazu verbindet e-mobil BW Wissenschaft und Wirtschaft, Technologien und Anwendungsfelder, Menschen und Märkte.
Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand der Leistungen sind:
1) Gestaltung, Lektorat, Realisation aller Print-Medien der e-mobil BW nach Vorgaben des Corporate Designs z.B. Studien (ca. 3-5 pro Jahr), Kurzstudien (ca. 4 pro Jahr), Themenpapiere (ca. 5-6 Jahr), Wissen Kompakt (ca. 12-15 pro Jahr, One-Pager-Einladungen (ca. 6-8 pro Jahr), Datenmonitor (ca. 3 pro Jahr), Info-Flyer (ca. 3 pro Jahr), Fortschritts-berichte (1 pro Jahr), Strategiepapiere (ca. 2-4 pro Jahr), Leitfaden (ca. 2 pro Jahr).
2) Erstellung von Grafiken, Tabellen und Diagrammen gem. CD-Handbuch für z. B. Datenmonitor, Datencenter, PPT-Präsentationen (ca. 100 pro Jahr).
3) Kreation, Gestaltung, Realisation von Print-Anzeigen (ca. 1-2 Motive / Jahr) und Online-Bannern in div. Formaten (ca. 30-35 Motive / Jahr).
4) Recherche und Kauf von Bildern und Keyvisuals inkl. Bildbearbeitung, Bildlizenzierung und Archivierung (ca. 70-80 pro Jahr).
5) Gestaltung und Realisation von Werbemitteln (ca. 2-4 pro Jahr, z. B. Kugelschreiber, Give-Away-Banderole) und Event-Equipment (ca. 3-5 pro Jahr, z.B. Roll-Ups, Displays).
6) Weiter-/Entwicklung des Corporate Designs und LOGO-Entwicklung inkl. Logo-Adaptionen (ca. 3-5 Signets pro Jahr).
7) Support bei Live-Kommunikation Gestaltung und Realisation von z. B. System-Messeständen, Bühnen-Hintergrund, Event-Branding (ca. 3-6 pro Jahr).
8) Online-Medien Datenerstellung für div. Web-Anwendungen z. B. Logo-Anpassungen, Headerbilder, Thumbnails etc. (ca. 50-60 pro Jahr).
9) Projektmanagement u. a. für Buchung von Anzeigen (Print/Online), Verhandlung mit Verlagen/Werbeträgern und Illustratoren (ca. 20 PT pro Jahr).
Verlängerung durch den Auftraggeber vor Ablauf der ersten 2 Jahre um ein Jahr, maximal 2 Mal möglich.
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 4 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Gewertet wird die nach den jeweiligen nachfolgenden Kriterien (Ziffern 1 bis 3) jeweils beste Referenz des jeweiligen Bewerbers. Soweit in allen Kategorien jeweils dieselbe Referenz die beste ist, wird sie in allen Kategorien gewertet. Insgesamt können maximal 9 Punkte (3 je Bewertungskriterium Ziffer 1) bis 3)) erzielt werden.
1) Bewertet werden bei den Kernkompetenzen des Bewerbers die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung. Als erforderliche Kernkompetenzen werden vom Bewerber erwartet: Beratung, Gestaltung, Kreation, Text und Produktion. Bewertet wird die Anzahl der im Betrieb des Bewerbers vorhandenen Kernkompetenzen:
a) 5 der erforderlichen Kernkompetenzen: 3 Punkte,
b) 3 oder 4 der erforderlichen Kernkompetenzen: 2 Punkte,
c) 1 oder 2 der erforderlichen Kernkompetenzen: 1 Punkt.
2) Bewertet wird bei diesem Kriterium die Referenzleistung
Gegenstand der eingereichten abgeschlossenen Referenzen sind Referenzen aus der Branche Automotive, Energie oder Öffentlicher Dienst.
a) 5 oder mehr Referenzen, die die Branchen Automotive,
Energie oder Öffentlicher Dienst abdecken 3 Punkte
b) 3 oder 4 Referenzen, die die Branchen Automotive,
Energie oder Öffentlicher Dienst abdecken 2 Punkte
c) bis zu 2 Referenzen, die die Branchen Automotive,
Energie oder Öffentlicher Dienst abdecken 1 Punkt
3) Bewertet wird bei diesem Kriterium die Branche
Gegenstand der eingereichten abgeschlossenen Referenzen sind Referenzen aus der Branche Automotive, Energie und Öffentlicher Dienst.
a) Referenzen, die die Branchen Automotive,
Energie und Öffentlicher Dienst abdecken 3 Punkte
b) Referenzen, die 2 der Branchen Automotive,
Energie und Öffentlicher Dienst abdecken 2 Punkte
c) Referenz, die eine der Branchen Automotive,
Energie und Öffentlicher Dienst abdeckt 1 Punkt
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der mehr Punkte beim Kriterium Ziff. 3) hat. Wenn auch dann noch Gleichstand vorliegt, wird der Bewerber bevorzugt behandelt, dessen beste Referenz die meisten der in Ziff. 1) bis 3) und 5) bis 8) genannten Leistungen abdeckt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen 3 Jahren:
— weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB,
— nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
— weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend,
— weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB,
— keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB,
— in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB,
— dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt,
— dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
1) Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 0,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunter-nehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für Agenturleistungen für Werbung, Marketing o. ä.;
3) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 0,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunter-nehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
1) Angaben zu realisierten, vergleichbaren Referenzprojekten des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft. Zulässig sind Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren, wobei folgende Angaben gefordert werden:
Referenzen mit Leistungen für die in Ziff. III.1. beschriebenen Leistungen. Der Bewerber muss alle in Ziff. 1) bis 3) und 5) bis 8) genannten Leistungen durch eine geeignete Referenz nachweisen. Es ist nicht erforderlich, dass alle Leistungen mit einer Referenz nachgewiesen werden. Allerdings zählen nur Referenzen, bei denen mindestens 3 der in Ziff. 1) bis 3) und 5) bis 8) genannten Leistungen abgedeckt werden.
Folgende Informationen muss jede Referenz enthalten:
— Name des Auftraggebers sowie Ansprechpartner und Kontaktdaten,
— Auftragsvolumen/netto,
— Beschreibung der Aufgabenstellung, strategische Herleitung und Umsetzung.
2) Vorlage eines kurzen Firmenportraits (maximal 4 DinA4-Seiten) mit Angaben zu den Kernkompetenzen der beim Bewerber beschäftigten Mitarbeiter (w/m/d). Dabei sind Angaben darüber zu machen, ob folgende Kernkompetenzen (Qualifikation und Berufserfahrungen) beim Bewerber abgedeckt werden: Grafik, Design, Lektorat, Produktion (Umsetzung mit Dienstleistungen).
3) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte (w/m/d) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Die Vorlage von mehr als 5 Referenzen ist nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PR5K9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.