Objektplanungsleistungen Bauliche Umsetzung des Medizinkonzeptes 2025+ (Sanierung und Teilerweiterung) Kliniken Ostalb, Aalen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-OAK-AA-08
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]01
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ostalbkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen Bauliche Umsetzung des Medizinkonzeptes 2025+ (Sanierung und Teilerweiterung) Kliniken Ostalb, Aalen
Das Projekt umfasst die Bauliche Umsetzung des Medizinkonzepts 2025+ (Sanierung und Teilerweiterung) der Kliniken Ostalb einschließlich der Zentralen Notaufnahme und der damit zusammenhängenden Funktionsbereiche.
Die genaue Lage der Örtlichkeiten, eine Beschreibung der derzeit konzipierten Gesamtbaumaßnahme wie auch Inhalt und Umfang sind den Übersichtsplänen und Erläuterungen zur Zielplanung des Architekturbüros Ludes, Variante 2c – „Erweiterung Ost“, (Vergabeunterlage E – E.1.) zu entnehmen. Diese Variante 2c umfasst neben dem Neubau eines OP-Zentrums dessen Anbindung an den Bestand (Bauteil 3) sowie die Sanierung und den Umbau der Ebene E4 des Bestandsgebäudes Bauteil 3 (vgl. Anlage 1, ITS und OP). Im Rahmen der weiteren Planung ist zu überprüfen, inwieweit die vorhandene Entwurfsplanung für die Ebene 4 weiterverwendet oder ggf. auf neue Raum- und Nutzungsbedarfe angepasst werden muss. Im Bereich der Ebene 2 des Bauteils 3 ist der bauliche Anschluss des Neubaus an den Bestand mit zu beplanen.
Der eigentlichen Planungsleistung vorgeschaltet wird eine „Leistungsstufe 0“. Ziel dieser erweiterten Masterplanung“ ist es, auf der Grundlage der bisherigen Zielplanung im Rahmen eines erweiterten Planungsumgriffs Möglichkeiten und Kosten einer sinnvollen und effizienten Fortschreibung der Zielplanung aufzuzeigen und dem zuständigen Gremium als Entscheidungsgrundlage aufzubereiten.
Die im Rahmen der Variantenstudien erstellte Vorplanung wird im Rahmen der Vergabeunterlage E – E.1.-E.11. zur Verfügung gestellt.
73430 Aalen
Beauftragt werden Leistungen der Objektplanung (Gebäude) gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 2-9 wobei der Leistungskatalog der HOAI gemäß der Leistungsbeschreibung Anlage 2 zum Architektenvertrag (übergeben als Vergabeunterlage F-F.2.) ergänzt wird. Anstelle der Leistungsphase 1 hat der zukünftige Auftragnehmer eine sogenannte Leistungsstufe 0: „erweiterte Masterplanung“ zu erbringen. Gegenstand der Leistungsstufe 0 ist die Schaffung von Rochadeflächen, für die zum Klinikum gehörenden Funktionsbereiche Küche, Mitarbeiter-Casino und Pathologie. Eine Verortung / Verlegung der Funktionen wird erforderlich, da sich diese im unmittelbaren Baufeld des neu geplanten Zentral OPs befinden. Die gesamte Aufgabenbeschreibung ist der Vergabeunterlage F – F.2. zu entnehmen.
Darüber hinaus hat der zukünftige Auftragnehmer nach gesondertem schriftlichen Abruf die Besonderen Leistungen gemäß der Anlage 3 zum Architektenvertrag (übergeben als Vergabeunterlage F-F.3.) zu erbringen.
Des Weiteren wird der zukünftige Auftragnehmer mit leistungsbildübergreifenden Projektmanagementleistungen im Sinne der AHO Heft Nr. 9, Stand März 2020, im Hinblick auf die Einhaltung von Kosten und Terminen beauftragt: Diese Leistungen umfassen auch das Erfassen und Bewerten von Risiken im Hinblick auf Kosten und Terminen sowie das Steuern von Maßnahmen zu deren Einhaltung einschließlich der erforderlichen Dokumentation. Der gesamte Leistungsumfang ergibt sich aus der Anlage 4 zum Architektenvertrag (Vergabeunterlage F-F.4.).
Die Leistungen werden stufen-bzw. bauabschnittsweise beauftragt, zunächst die Leistungsstufe 0: „Masterplanung“.
Es ist beabsichtigt, die weiteren Leistungsstufen sowie Bauabschnitte nach Projektfortschritt abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Teilnehmers:
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber 4 Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)] in den letzten 10 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2011) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/Jahr), Projektende (Monat/Jahr)]), des Projektvolumens (KGR 200-700 nach DIN 276), der Ausführungszeit unter Angabe der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mailadresse) vorzulegen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.10.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. 4 vergleichbare Referenzprojekte [hiervon eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)].
Beachten Sie bitte, dass eines der als Referenz angegebenen Projekte ein Projekt sein muss, das eine Sanierung betraf und für den öffentlichen Auftraggeber ausgeführt worden ist.
Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 46 Punkte):
a) eine (1) Referenz betreffend die Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.
— Projektvolumen (KGR 200-700) ? 40,0 Mio. EUR (brutto) (max. 5 Punkte),
— ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
b) eine (1) Referenz betreffend die Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.
— Projektvolumen (KGR 200-700) ? 40,0 Mio. EUR (brutto) (max. 5 Punkte),
— ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
c) zwei Referenzen betreffend die Objektplanung für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung):
— Projektvolumen (KGR 200-700) ? 40,0 Mio. EUR (brutto) (max. 5 Punkte),
— ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
d) Zusatzpunkte:
Jeder Bewerber kann für ein (1) als Referenz benanntes Projekt Zusatzpunkte erhalten, wenn es die folgenden Vorgaben erfüllt. Die Zusatzpunkte werden nicht mehrfach vergeben. Es findet folgende Abstufung im Rahmen der Vergabe der Zusatzpunkte statt:
— 2 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn das für die Zusatzpunkte benannte Projekt den Bau eines Klinikgebäudes betraf,
— 4 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn das für die Zusatzpunkte benannte Projekt den Bau einer Zentralen Notaufnahme oder eines OPs betroffen hat,
— 6 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn das für die Zusatzpunkte benannte Projekt den Bau eines Klinikgebäudes einschließlich OP und Zentraler Notaufnahme betroffen hat.
Die Zusatzpunkte werden nur vergeben, wenn für das fragliche Projekt eine umfassende Projektbeschreibung beigefügt wird.
Hinweise zur Wertung: vgl. Ziffer II.2.14 dieser Auftragsbekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt C.1.).
B) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz vergleichbar sind; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz vergleichbar sind (Formblatt C.2.). Diese Erklärung ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jedes Unternehmen, dessen Kapazität der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), (zusätzlich zur Erklärung des Bewerbers) gesondert abzugeben.
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt C.3.).
Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt C.4.). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz vergleichbar sind.; für ausländische Unternehmen: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz vergleichbar sind (Formblatt C.2.).
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nach dem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen.
Hinweis: Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden, sowie von 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt C.5.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt C.6.).
G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt C.7.).
Vergleichbare Dienstleistungen sind Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte.
H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten 10 Jahren (seit 2011) erbrachten Leistungen mit Angabe der Leistungszeit des Auftragsgegenstandes sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber, unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers i. S. d. Vergaberechts (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich).
Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt C.8.).
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatländern die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderung als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt (Formblatt C.9.).
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatländern die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt,so erfüllt die Anforderung als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt (Formblatt C.9.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bewerber.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Teilnahmeanträge sind zwingend über den „Abgabe-Assistenten“ des Vergabeportals Deutsches Vergabeportal zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen. Ergänzend zu Ziffer III.2.3): Eine Angabe der Namen und beruflichen Qualifikation der Person, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind, ist erst im Rahmen des Verhandlungsverfahrens, nicht jedoch bereits im Teilnahmewettbewerb erforderlich (vgl. Vergabeunterlage A, Verfahrensbedingungen, Ziffer 1.12.1).
Hinweise zur Wertung:
a) Geringere Projektvolumina oder ein geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte. Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte gewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte.
Ein Projekt gilt bei Beauftragung der Vollarchitektur (Leistungsphasen 1-9) als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 vollständig abgeschlossen worden ist.
b) Je Referenzprojekt können somit max. 10 Punkte, bei max. 4 zu wertenden Referenzprojekten max. 40 Punkte (4 x 10 Punkte) erreicht werden. Insgesamt mit Zusatzpunkten können demnach 40 Punkte + 6 Punkte = 46 Punkte erreicht werden.
c) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern zu einer Wertung des fehlenden Kriteriums mit 0 Punkten.
d) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommen Leistungen in % vgl. Formblatt C.9.).
e) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projektes durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projektes gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben, sowie Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr- Ende [Monat/Jahr]), die Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und Angaben über eventuell gesonderte Abnahmen der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt.
f) Wird als Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ein Projekt angegeben, welches nicht für einen originär öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ausgeführt worden ist, so ist darzustellen, warum der angegebene Auftraggeber im vorliegenden Projekt als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts gehandelt hat (beispielsweise durch die Angabe der spezifischen Finanzierung, des Förderprogramms oder des Fördermittelgebers).
g) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHFYYY6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.