Rahmenvereinbarung für die Lieferung, Rollout und Betriebslogistik von Druckern und Multifunktionsgeräten gegen monatliches Entgelt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plochingen am Neckar
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73207
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.plochingen.de/start
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Lieferung, Rollout und Betriebslogistik von Druckern und Multifunktionsgeräten gegen monatliches Entgelt
Die Stadt Plochingen beabsichtigt, die ausgeschriebenen Druck- und Multifunktionsgeräte, inkl. des Rollout, die Gewähr- und Garantieleistungen sowie Instandhaltungs- und Wartungsleistungen und die Betriebslogistik über die Betriebsdauer von 60 Monaten zu mieten.
Die Stadt Plochingen mit allen Dienststellen und Schulen unter der Trägerschaft der Stadt Plochingen am Neckar.
Mit dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung, Rollout und Betriebslogistik von Druckern und Multifunktionsgeräten mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung soll für eine Grundlaufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden und durch den Auftraggeber optional 2-mal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden können.
Alle neuen Druck- und Multifunktionsgeräte sollen netzwerkfähig sein, standardmäßig Duplexdruck und Duplexscan ohne Wendung beherrschen und die Anforderungen an Green-IT erfüllen.
Derzeit werden alle Geräte über die zentrale Managementsoftware „Uniflow“ und Servicemanagementsoftware „Fleetmanagement“ zentral verwaltet. Die neuen Geräte müssen mit der vorhandenen Software verwaltet werden können.
Sofern kein uniFLOW angeboten wird, muss die Managementsoftware mindestens die gleichen Leistungsdaten erfüllen.
Folgende Hauptleistungen werden vom Auftragnehmer aus dieser Ausschreibung er-wartet:
Bereitstellung der Druck- und Multifunktionsgeräte frei Verwendungsstelle nach Vorgaben des Auftraggebers
— Projektplanung und -management für den Roll-out,
— Roll-out der Druck- und Multifunktionsgeräte an der Verwendungsstelle,
— Garantie-, Instandhaltungs- und Wartungsleistungen mit Vor-Ort Service über die Nutzungsdauer von 60 Monaten mit definierten Reaktionszeiten,
— Bereitstellung der Betriebslogistik und verbrauchsabhängigen Komponenten (Wartungskits, Belichtereinheiten etc.) über die Nutzungsdauer von 60 Monaten,
— Überwachung der Drucker und Multifunktionsgeräte über die gesamte Laufzeit des Servicevertrages mit Erfassung der Druckaktivitäten und Wartungsevents und regelmäßiges Reporting an den Auftraggeber,
— Einweisung der Administratoren und Endbenutzer,
— Abholung der Geräte nach Laufzeitende,
— Lieferung der zentralen Managementsoftware entsprechend den Vorgaben in Leistungsblatt LB 8 in der Leistungsbeschreibung Teil B,
— Erbringung eines Servicemanagements entsprechend den Vorgaben in Leistungsblatt LB 9 in der Leistungsbeschreibung Teil B.
Optionale Zusatzleistungen:
— Ergänzende Ausstattungsvarianten der Drucker- und Multifunktionsgeräte,
— Der Bieter muss auf Basis der ausgeschriebenen Systeme und Seitenzahlen ein klimaneutrales Druckkonzept für eine Laufzeit von 60 Monaten als Option anbieten. Die entstehenden CO2- Werte müssen durch ein regionales Umweltzertifikat ausgeglichen werden. Dem Angebot muss eine Präsentation des optional anzubietende klimaneutrale Druckkonzept beigefügt werden.
Für den Auftraggeber ist in diesem Projekt wichtig, dass der Auftragnehmer:
— die Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen gewährleistet. Der Auftragnehmer muss Störungen und Defekte innerhalb fest definierter Zeiten beheben,
— die Anforderungen an die Green-IT beachtet,
— eine professionelle Abwicklung sicherstellt,
— sowie einen festen Ansprechpartner für alle vertraglichen Angelegenheiten während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung zur Verfügung stellt.
Die zugrunde liegenden Zeitplanungen sind in Kapitel 2.2 aufgeführt.
Die oben und ggf. in den jeweiligen Leistungsblättern aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber zum Bestellzeitpunkt beim jeweiligen Einzelabruf beauftragt werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen besteht nicht.
Optionale Zusatzleistungen:
— Ergänzende Ausstattungsvarianten der Drucker- und Multifunktionsgeräte,
— Der Bieter muss auf Basis der ausgeschriebenen Systeme und Seitenzahlen ein klimaneutrales Druckkonzept für eine Laufzeit von 60 Monaten als Option anbieten. Die entstehenden CO2- Werte müssen durch ein regionales Umweltzertifikat ausgeglichen werden. Dem Angebot muss eine Präsentation des optional anzubietende klimaneutrale Druckkonzept beigefügt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für die Lieferung, Rollout und Betriebslogistik von Druckern und Multifunktionsgeräten gegen monatliches Entgelt
Ort: Wendlingen am Neckar
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.