Sammlung, Beförderung und Entsorgung von Datenschutzabfall Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-08
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung, Beförderung und Entsorgung von Datenschutzabfall
Sammlung, Beförderung und Entsorgung von Akten- und Datenträgern, inklusive der Gestellung von geeigneten und zugelassenen, verschiedenen, verschließbaren Leergebinden wie bspw. Metall-/Alubehälter.
Universitätsklinikum Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 670
69120 Heidelberg gesamtes Gebiet des Auftraggebers (siehe Lageplan)
Sammlung, Beförderung und Entsorgung von Akten- und Datenträgern der Materialarten P, F, O, T, H und E inklusive der Gestellung von geeigneten und zugelassenen, verschiedenen, verschließbaren Leergebinden wie bspw. Metall-/Alubehälter.
Grundlaufzeit: 1.12.2021 bis 30.11.2023;
Zusätzlich 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 1 weiteres Vertragsjahr, die nur durch den Auftraggeber gezogen werden dürfen (somit Verlängerung bis 30.11.2024 bzw. 30.11.2025 möglich).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Eigenerklärung:
„Wir erklären,
Dass keiner unserer leitenden Mitarbeiter nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, insbesondere ist keiner unserer leitenden Mitarbeiter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden“.
„Wir erklären, dass wir gemäß EU-Verordnung EG 881-2002 und 2580-2001 keinerlei terroristische Vereinigungen und Organisationen unterstützen oder mit ihnen Geschäftsverbindungen pflegen, sofern wir nicht im Einzelfall dazu gesetzlich verpflichtet sind. Wir distanzieren uns von Einrichtungen und Personen, die gegen entsprechende Richtlinien verstoßen.“
Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Folgende Eigenerklärungen:
„Wir erklären,
— dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich auch nicht in Liquidation befindet,
— dass wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialabgaben und Steuern ordnungsgemäß nachkommen.“
— Angabe Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert oder extern auditiert sind. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die nach DIN EN ISO 14001 zertifiziert oder extern auditiert sind. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gem. § 14 EfbV als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert oder extern auditiert sind. Die Zertifizierungsurkunde ist in Kopie zusammen mit dem Angebot abzugeben. Nach Zuschlag ist diese Zertifizierungsurkunde innerhalb von 6 Wochen im Original vorzulegen. Liegt kein entsprechendes Zertifikat vor, so ist auch eine externe Auditierung möglich. Ein gültiger Nachweis ist auch in diesem Fall mit Angebotsabgabe einzureichen. Bieter aus Mitgliedsstaaten der EU haben entsprechend gleichwertige Nachweise zu erbringen.
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, welche die für die Leistungserbringung notwendige Leistungsfähigkeit bei der Abholung und Entsorgung von Datenschutzabfall gem. Leistungsbeschreibung nachweisen können. Dazu ist die Vorlage von Referenzen von mindestens 3 Einrichtungen ab einer Größenordnung von mind. 1 000 Mitarbeitern notwendig, für die der Bieter innerhalb der vergangenen 5 Jahre die Entsorgungsdienstleistung des vorgenannten Abfalls erbracht hat. Maßgeblich für den angegebenen 5-Jahres-Zeitraum ist das Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs auf der EU-Plattform SIMAP. Zur Einreichung der Referenzen ist zwingend Anlage 10 (Vorlage Referenzen) zu verwenden.
Vorlage von mindestens 3 Referenzen über jeweils eine Einrichtung mit mind. 1 000 Mitarbeitern.
Abschnitt IV: Verfahren
Universitätsklinikum Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 670
69120 Heidelberg
Mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatzansprüchen — soweit rechtlich zulässig — verpflichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YYEK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.