Rahmenvertrag zum Leasing handelsüblicher IT-Geräte mit zugehörigen Dienstleistungen und Standardsoftware Referenznummer der Bekanntmachung: 11/048.64 Leasingrahmen 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldshut-Tiengen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79761
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-waldshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zum Leasing handelsüblicher IT-Geräte mit zugehörigen Dienstleistungen und Standardsoftware
Mit dieser Ausschreibung soll ein neuer Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der künftig beim Landratsamt Waldshut anfallenden IT-Bedarfe inklusive Standardsoftware sowie zugehöriger Dienstleistungen abgeschlossen werden.
Waldshut- Tiengen
Mit dieser Ausschreibung soll ein neuer Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der künftig beim Landratsamt Waldshut anfallenden IT-Bedarfe inklusive Standardsoftware sowie zugehöriger Dienstleistungen abgeschlossen werden. Der neue Leasingrahmenvertrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren mit einem Unternehmen abgeschlossen werden, welches nachweislich die notwendigen leasingtypischen Prozesse abbilden und Dienstleistungen im Umfeld des Leasings wie z. B. Bestandsverwaltung, Rollback, Logistik und Datenlöschung bei Rückgabe professionell anbieten kann.
Bereitstellung eines Asset-Managementsystems
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag zum Leasing handelsüblicher IT-Geräte mit zugehörigen Dienstleistungen und Standardsoftware
Ort: Weingarten
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.