Verpflegungsleistungen Gemeinde Dettenhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001674
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dettenhausen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 72135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dettenhausen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegungsleistungen Gemeinde Dettenhausen
Rahmenvertrag über die Lieferung von Mittagessen für 3 kommunale Kindertageseinrichtungen und die Schulkindbetreuung an der Grundschule der Gemeinde Dettenhausen (temperaturentkoppelte Systeme).
Lieferung von Mittagessen für 3 kommunale Kindertageseinrichtungen und die Schulkindbetreuung an der Grundschule der Gemeinde Dettenhausen (Temperaturentkoppelte Systeme).
Die Auftraggeberin hat die Option den Vertrag schriftlich spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis zu maximal 48 Monaten Gesamtvertragslaufzeit zu verlängern.
Die Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Zur Teilnahme an dieser Ausschreibung registrieren Sie sich bitte kostenlos auf dem
Ausschreibungsportal:
http://www.deutsche-evergabe.de
Die Unterlagen sind dort hinterlegt unter der Projektnummer 2021001674.
Bitte füllen Sie die Unterlagen mit Hilfe des Programm − Assistenten aus und wenden sich bei Rückfragen zur Bedienung der Software an
http://www.deutsche-evergabe.de
Angebote dürfen ausschließlich elektronisch in Textform gem. § 126 BGB abgegeben werden.
Die genaue Anleitung zur Angebotsabgabe ist auf der Vergabeplattform ersichtlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verpflegungsleistungen Gemeinde Dettenhausen
Ort: Eningen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland