Prüfung elektrischer Geräten und Anlagen bei der AOK Baden-Württemberg Referenznummer der Bekanntmachung: AOKBW- AOKBW-2021-II.8.2/PEGA-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aok.de/pk/bw/
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung elektrischer Geräten und Anlagen bei der AOK Baden-Württemberg
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll die Prüfung der elektrischen Geräten und Anlagen bei der AOK Baden-Württemberg gemäß den gesetzlichen Grundlagen und den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), speziell der Vorschrift DGUV V3 erfolgen. Die genauen Einzelheiten zur geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
AOK Baden-Württemberg — Hauptverwaltung
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
Die Prüfung der elektrischen Anlagen und Geräten soll auf Basis eines Rahmenvertrages an allen Standorten der AOK Baden-Württemberg vorgenommen werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll die Prüfung der elektrischen Geräten und Anlagen bei der AOK Baden-Württemberg gemäß den gesetzlichen Grundlagen und den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), speziell der Vorschrift DGUV V 3 erfolgen. Die Prüfung der elektrischen Anlagen und Geräten soll auf Basis eines Rahmenvertrages an allen Standorten der AOK Baden-Württemberg vorgenommen werden.
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate - mit der Option auf Verlängerung um ein 1 Jahr auf maximal 48 Monate.
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate - mit der Option auf Verlängerung um ein 1 Jahr auf maximal 48 Monate. Sie beginnt am 1.11.2021 und endet am 30.10.2023. Der Vertrag endet bei Verlängerungen spätestens automatisch am 31.10.2025.
Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Massen sind für den Leistungszeitraum von 4 Jahren. Zunächst werden jedoch lediglich 2 Jahre beauftragt. Sollte die Option der Verlängerung auf 3 bzw. 4 Jahre genutzt werden, kann der Bieter ab dem 3. Jahr einen Rabatt oder einen Teuerungszuschlag gewähren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Die Eignungsvoraussetzungen werden im Rahmen der Ausschreibung geprüft.
— Nachweis zur Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften nach § 43 VgV,
— Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 VgV ,
— Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer für Instandsetzungsmaßnahmen.
Siehe hierzu auch die Bewerbungsbedingungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach § 45 VgV
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung:
Bitte fügen Sie dem Angebot eine in Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung bei. Hierzu bitten wir um Vorlage einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung. Diese Bestätigung darf zum Angebotsabgabetermin nicht älter als 3 Monate sein. Eine Eigenerklärung ist hier nicht ausreichend. Die Vorlage einer Kopie (Scan) ist zulässig.
Siehe hierzu auch die Bewerbungsbedingungen.
— Angaben von Referenzen der letzten drei (3) Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, bzw. einem größeren Leistungsumfang entsprechen.
Folgende Angaben sind anzugeben:
— Genauer Leistungsumfang, Auftragswert, Leistungsbeginn, Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer),
— Angabe der jahresdurchschnittlichen beschäftigten Arbeitskräfte der in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren
— Angabe des jahresdu,rchschnittlichen beschäftigten Arbeitskräfte der zur Verfügung stehenden Fachkräfte für die Erfüllung des Auftrages mit Qualifikation nach TRBS 1203 in den letzten drei (3) abgeschossenen Geschäftsjahren.
Die Qualifikation des eingesetzten Personals muss einer elektrotechnischen Ausbildung entsprechen. Außerdem muss das Personal über die notwendigen Schulungen für die Messungen und Messgeräte verfügen. Die TRBS 1203 ist einzuhalten und nachzuweisen.
— Anzahl der zur Verfügung stehenden Fachkräfte (eigene sowie - falls erforderlich - Personal welches durch eine Bietergemeinschaft / Eignungsleihe für diesen Auftrag zur Verfügung steht) für die Erfüllung des Auftrages während der Vertragslaufzeit von 2 Jahren und optional für 3. und 4. Jahr mit Qualifikation nach TRBS 1203 zur Verfügung steht.
Um die Eignung eines Bieters für die Umsetzung der Prüfungen nach dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1.3) zu prüfen, ist es erforderlich die Anzahl des zur Verfügung stehen Personals zur Erfüllung des Auftrags während einer Laufzeit von maximal 48 Monate zu kennen.
— Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer für Instandsetzungsmaßnahmen,
— Belege der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und Umweltmanagementsysteme (§ 49 VgV):
— Bescheinigung oder Zertifikat zu einem Qualitätssicherungsverfahren (ISO 9001 oder vergleichbar)
Die Qualifikation des eingesetzten Personals muss einer elektrotechnischen Ausbildung entsprechen. Außerdem muss das Personal über die notwendigen Schulungen für die Messungen und Messgeräte verfügen. Die TRBS 1203 ist einzuhalten und nachzuweisen.
Die Qualifikation des eingesetzten Personals muss einer elektrotechnischen Ausbildung entsprechen. Außerdem muss das Personal über die notwendigen Schulungen für die Messungen und Messgeräte verfügen. Die TRBS 1203 ist einzuhalten und nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Siehe hierzu die Bewerbungsbedingungen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühestens: 2023.
Bei Nutzung der Verlängerungsoption: 2025.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0RH1G.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind § (160 Abs. 3 GWB).
Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).