Strombezug RLM Entnahmestellen Referenznummer der Bekanntmachung: 010-2021-0003_Strombezug RLM Entnahmestellen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strombezug RLM Entnahmestellen
Strombezug SSB AG
(RLM-Entnahmestellen; 100 % Ökostrom; ohne Netznutzung).
Ausgeschrieben wird die Belieferung von 77 Abnahmestellen gem. registrierender Leistungsmessung (RLM), die für den Zeitraum vom 1.1.2022, 0.00 Uhr bis zum 31.12.2023, 24.00 Uhr mit elektrischer Energie (Ökostrom) beliefert werden. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Netznutzung ist nicht Gegenstand des Auftrags.
Der Jahresverbrauch 2019 belief sich auf rd. 116 000 000 kWh und 2020 auf rd. 112 100 000 kWh.
Die Prognosen für 2022 und 2023 können der Anlagen entnommen werden.
Die Lieferungen erfolgen in Deutschland, Baden-Württemberg, Stadtgebiet Stuttgart.
Die Auftraggeberin hat selbst Netznutzungs- und Netzanschlussverträge mit den jeweiligen Netzbetreibern abgeschlossen. Derzeit sind die Entnahmestellen bei den Netzbetreibern Stuttgart Netze Betrieb GmbH, Netze BW GmbH und SW Fellbach GmbH angeschlossen. Die Abnahmestellen der Schienenbahn werden gemäß StomNEV gepoolt (MaLo Summenkonstrukte) in den jeweiligen Netzgebieten mit dem VNB abgerechnet.
Die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung mit Anlagen und den Allgemeinen Bestimmungen.
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Anlage 01_Angebotsschreiben
Siehe Anlage 02_Bewerbungsbedingungen
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Siehe Anlage 01_Angebotsschreiben
Siehe Anlage 02_Bewerbungsbedingungen
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Siehe Anlage 01_Angebotsschreiben
Siehe Anlage 02_Bewerbungsbedingungen
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Der AG prüft die fristgerecht eingegangen Angebote, die Eignung der Bieter in einem dreistufigen Verfahren.
— Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3,
— Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen,
— Stufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bieter/BG eingereichten Anlagen, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die Angebote der geeigneten Bieter/BG werden für die weitere Wertung (Stufe 4) zugelassen.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein offenes Verfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Die interessierten Bieter können mit den in dieser Bekanntmachung aufgeführten Angaben, Erklärungen, Nachweisen ihr Angebot einreichen.
2. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Angebot als nicht abgegeben gilt, wenn der Name des Bieters nicht genannt ist!
4. Das Angebot und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
6. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8. Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner:
Siehe unter https://www.ssb-ag.de/unternehmen/ausschreibungen/ "Downloads".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.