S21, PFA 1.1: Grundwassermanagement TEC510235202 NA 203 Referenznummer der Bekanntmachung: 2010/S 104-157662
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PFA 1.1: Grundwassermanagement TEC510235202 NA 203
S21, PFA 1.1: Grundwassermanagement TEC510235202
Stuttgart
S21, PFA 1.1: Grundwassermanagement TEC510235202.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21, PFA 1.1: Grundwassermanagement TEC510235202
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haren (Ems)
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49733
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Rohrleitungsbau 1.6 — Geänderte Wasserführung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haren (Ems)
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49733
Land: Deutschland
203: Die Einleitgebühren für die Einleitung des Grundwassers + Wassermengen aus Niederschlag in die städtische Kanalisation sind unverhältnismäßig hoch. I, Zuge der Bauausführung und aufgrund geänderter BE-Planung hat sich eine alternative Lösung für die Ableitung des Wassers ergeben — die anfallenden Wassermengen sollen fortan über ein Rohrleitungssystem direkt in den angrenzenden Fluss (Neckar) eingeleitet werden.
Der Aufbau von Rohrleitungssystemen ist Bestandteil des Grundwassermanagements welches übergreifend durch den AN Bau Hölscher ausgeführt wird. Die Installation der zuvor beschriebenen Maßnahme stellt gegenüber dem bereits bestehenden Vertrag eine zusätzliche Leistung dar. Die Wartung des Rohrleitungssystems soll im Zuge der weiteren Bauausführung im Rahmen des derzeit aktiven Grundwassermanagements abgehandelt werden (Synergieeffekt). Der Eingriff durch Dritte in das bestehende System ist nicht möglich. Der Gesamtcharakter des Hauptvertrags bleibt unverändert.