Kindergarten Ezach — Gebäudeplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leonberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71229
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 711 / 18744-14
Fax: +49 711 / 18744-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leonberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kindergarten Ezach — Gebäudeplanung
Die Stadt Leonberg beabsichtigt auf dem Gelände des Schopfloch- und Ezach-Kindergartens im Gebiet Ezach einen Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 8 Gruppen für 150 Kinder und Küche mit angrenzender Mensa in modularer Bauweise zu errichten.
— Fläche Kindertageseinrichtung: ca. 2 350 m2 NRF,
— Fläche Mensa: ca. 210 m2 NRF,
— verfügbares Baubudget: [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— Voraussichtliche Termine: Die Planung soll direkt nach Beauftragung begonnen werden. Der Baubeginn ist derzeit für Frühsommer 2023 vorgesehen.
Leonberg
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI — Leistungsphasen 1 — 9.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
1) Anzahl Beschäftigte:
Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren, Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten) - mehr als 5 Beschäftigte: 150 Punkte,
— 3 — 5 Beschäftigte: 75 Punkte,
— weniger als 3 Beschäftigte: 0 Punkte.
2) Referenz 1:
a) Fläche:
— > = 1 000 m2 NRF: 200 Punkte,
— < 1 000 m2 und > = 500 m2: 100 Punkte,
— < 500 m2: 0 Punkte.
b) Kindertageseinrichtung:
— mit 4 oder mehr Gruppen: 200 Punkte,
— < mit 3 oder weniger Gruppen: 100 Punkte.
c) Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 100 Punkte.
d) Erbrachte Leistungsphasen 1 — 9 gemäß HOAI: 100 Punkte.
Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 34 HOAI 2013 reduziert.
Die Leistungsphasen 1 und 9 können immer angerechnet werden, auch wenn diese nicht erbracht wurden.
3) Referenz 2:
a) Mensa / Kantine:
— in Verbindung mit Kindergarten oder Grundschule: 150 Punkte,
— in Verbindung mit sonst. Gebäude: 100 Punkte,
— als freistehendes Gebäude: 50 Punkte.
b) Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 100 Punkte.
c) Erbrachte Leistungsphasen 1 — 9 gemäß HOAI: 100 Punkte.
Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 34 HOAI 2013 reduziert.
Die Leistungsphasen 1 und 9 können immer angerechnet werden, auch wenn diese nicht erbracht wurden.
4) Referenz 3- darf sich auch um Referenzprojekt 1 oder 2 handeln:
a) modulare / serielle Bauweise: 150 Punkte,
b) Fläche > 500 m2: 100 Punkte.
c) Erbrachte Leistungsphasen 1 — 9 gemäß HOAI: 100 Punkte.
Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 34 HOAI 2013 reduziert.
Die Leistungsphasen 1 und 9 können immer angerechnet werden, auch wenn diese nicht erbracht wurden.
Maximal erreichbare Punktzahl: 1 450 Punkte. Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber für die Stufe 2 ausgewählt, bei Punktgleichheit wird gelost.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— § 44 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Architektenkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt (Mindestbedingung Dipl.-Ing. / Master Architekt + Bauvorlageberechtigung oder vergleichbares). (Ausschlusskriterium).
— § 36 VgV und 47 VgV: Verpflichtungserklärung der vorgesehenen Nachunternehmer,
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2,0 Mio. EUR Deckungssumme jeweils für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den 2-fachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. (Ausschlusskriterium).
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen Beschäftigten).
— § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 3 Referenzprojekte (Gebäudeplanung eines Hochbauprojekts):
Für jedes Referenzprojekt ist eine Darstellung mit mindestens folgenden Angaben abzugeben:
— Auftraggeber (mit Benennung des Ansprechpartners und Kontaktdaten),
— Leistungszeitraum,
— kurze Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen,
— Übersichtplan (ggfs. separat).
Mindestbedingungen für die Wertung der Referenzprojekte:
— Neubau,
— Das Projekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI 2013 eingeordnet sein,
— Fertigstellung ab dem 1.1.2016 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags,
— Für das Referenzprojekt müssen > = 60 Leistungspunkte gemäß § 34 HOAI 2013 erbracht worden sein.
Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO BW.
— § 6 VgV: Eigenerklärung, dass keine Interessenskonflikte gemäß § 6 VgV bestehen (Ausschlusskriterium),
— § 42 VgV und § 123 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB bestehen (Ausschlusskriterium),
— § 42 VgV und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB bestehen oder Erläuterung der Gründe (Ausschlusskriterium, die Entscheidung über den Ausschluss wird durch die Vergabestelle getroffen),
— § 73 Abs. 3VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der zu vergebenden freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsformular erarbeitet. Das Bewerbungsformular ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden,
— Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder wird im Auftragsfall gefordert,
— Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen,
— Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerben kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern,
— Die Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen gemäß § 56 Abs. 3 VgV liegt im Ermessen der Vergabestelle,
— In der zweiten Stufe werden die ausgewählten Bieter aufgefordert eone Ideenskizze einzureichen. Folgende Leistungen werden voraussichtlich gefordert (Änderungen vorbehalten):
1. Darstellung des Außenraums,
2. Grundriss der KiTa-Ebenen mit schematischer Darstellung der verschiedenen Funktionsbereiche der Gruppen- und Allgemeinbereiche,
3. Grundriss der Mensa-Ebenen mit schematischer Darstellung der verschiedenen Funktionsbereiche,
4. prägende Ansichten und evtl. einen Systemschnitt.
Jeder Bieter erhält für die Ausarbeitung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.