Wahl der Vertreterversammlung & Bezirksbeiräte der KVBW Referenznummer der Bekanntmachung: KVBW_2021/06-0001_ZVS
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 128-340004)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]39
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvbawue.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kvbawue.de/ueber-uns/ausschreibungen/laufende-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Wahl der Vertreterversammlung & Bezirksbeiräte der KVBW
Durchführung der Wahlen der Vertreterversammlung und der Bezirksbeiräte der KVBW im Jahr 2022 als reine Briefwahl inkl. Druck & Versand aller Unterlagen (5x Rundschreiben, 1x Wahlbroschüre), einschl. der Wahlunterlagen an jeweils ca. 23 000 Mitglieder und Auszählung der Stimmzettel.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Telefon: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.