Verlegung einer Tiefgaragenausfahrt samt Treppenanlage für die Neuordnung und Kapazitätserweiterung Haltestelle Mannheim Hbf – 1. Abschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 170-21-EK7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
Abschnitt II: Gegenstand
Verlegung einer Tiefgaragenausfahrt samt Treppenanlage für die Neuordnung und Kapazitätserweiterung Haltestelle Mannheim Hbf – 1. Abschnitt
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) plant im Namen und Auftrag der MV Mannheimer Verkehr GmbH die Kapazitätserweiterung der Haltestelle Mannheim-Hauptbahnhof. Dabei soll die Haltestelle um einen vierten Bus-/Bahnsteig erweitert werden. Die Haltestelle verfügt derzeit über 3 Bahn- bzw. Bussteige.
Die Tiefgaragenausfahrt muss aufgrund der Erweiterung der Gleistrasse um ein viertes Gleis zurück‐ und neugebaut werden.
Das bestehende Treppenhaus wird aufgrund der geänderten Gleislage zurückgebaut und westlich des Gleisbogens mit ca. 25 Stufen einschließlich Podest neu hergestellt.
Aufgrund der Erweiterung der Gleisanlage und der Verschiebung der Ausfahrtsrampe der Tiefgarage wird der Ausfahrtsstreifen der TG, der an die Reichkanzler-Müller-Straße angebunden ist, in der Lage und der Höhe angepasst.
Der Radweg parallel zur Reichskanzler-Müller-Straße in Richtung Osten wird aufgrund der neuen Anordnung des Willy-Brandt-Platzes angepasst.
Mannheim
Die Gesamtbaumaßnahme beinhaltet im Wesentlichen folgende Arbeiten:
Abschnitt 1: Gewerkübergreifende Maßnahmen
— Baustelleneinrichtung,
— Verkehrssicherungsmaßnahmen,
— Provisorien.
Abschnitt 2: Ingenieurbauwerke (TG-Ausfahrt und Treppenhaus)
— Abbruch/Teilrückbau Tiefgaragenausfahrt ca. 1 Psch,
— Abbruch/Rückbau bestehende Treppenanlage ca. 1 Psch,
— Geländer zurückbauen und entsorgen ca. 75 m,
— Boden lösen, laden und entsorgen ca. 2 750 m³,
— Verbau herstellen ca. 900 m²,
— Teilrückbau und Verfüllung Schächte/Rohrleitung ca. 3 St,
— Bew. Beton einschl. Schalung herstellen ca. 540 m³,
— Betonstahl liefern und einbauen ca. 90 t,
— Gussasphalt liefern und einbauen ca. 190 m²,
— Fugen herstellen und abdichten ca. 450 m,
— Stahlgeländer herstellen ca. 105 m,
— Boden liefern und einbauen ca. 1 600 m³,
— Herstellung Rampenheizung und Lüftungsturm.
Abschnitt 3: Verkehrsanlagen
— Rückbau und Entsorgung des kompletten Pflasterbelags im Maßnahmenbereich ca. 550 m²,
— Rückbau und Entsorgung der Asphaltfläche im Anschlussbereich ca. 30 m²,
— Ausbau des Ausfahrtstreifens aus Beton bis zur Reichskanzler-Müller-Straße ca. 150 m²,
— Rückbau und Entsorgung der vorhandenen Fahrradständer gemäß Bauphase 1 ca. 46 St,
— Rückbau Ausstattung (wie Poller) im Bereich des Baufeldes,
— Blockfundament des FL-Mastes 0080,
— Einbau einer Entwässerungsanlage für den Ausfahrtstreifen ca. 50 m,
— Herstellung eines provisorischen Entwässerungssystems ca. 30 m,
— Umleitung der Bewässerungsanlage ca. 25 m,
— Kabeltiefbau für die LSA, Beleuchtung und für die Werbetafel der Fa. Wall.,
— Fäll und Rodungsarbeiten,
— Lieferung und Bepflanzung der Bäume.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verlegung einer Tiefgaragenausfahrt samt Treppenanlage für die Neuordnung und Kapazitätserweiterung Haltestelle Mannheim Hbf – 1. Abschnitt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird gemäß §3a, Absatz 3, Nr. 2a in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb weitergeführt.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.