S21,PFA 1.1, 1.2,1.5.1.6: Entrauchung Tunnelspinne, 18FEI36395 Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 241-593223
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21,PFA 1.1, 1.2,1.5.1.6: Entrauchung Tunnelspinne, 18FEI36395
S21,PFA 1.1, 1.2,1.5.1.6: Entrauchung Tunnelspinne, 18FEI36395
Stuttgart
S21,PFA 1.1, 1.2,1.5.1.6: Entrauchung Tunnelspinne, 18FEI36395.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier Abschnitt Stuttgart-Wendlingen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21,PFA 1.1, 1.2,1.5.1.6: Entrauchung Tunnelspinne, 18FEI36395
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75177
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moosseedorf
NUTS-Code: CH021 Bern / Berne
Postleitzahl: 3302
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Die ARGE Entrauchung Tunnelspinne S21 ist mit der Errichtung der Entrauchungsanlage der Tunnelspinne S21 und der Ausstattung der eigenen Technikräume der Entrauchungs- und Schwallbauwerken beauftragt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 75177
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moosseedorf
NUTS-Code: CH021 Bern / Berne
Postleitzahl: 3302
Land: Schweiz
90.02 und 90.03: SBW Nord Wetterschutzgitter und Zentrallüftungsgerät. Die ARGE Entrauchung liefert die Steuerung der Entrauchungsanlage und der Nebengewerke wie RLT- und Kälte Anlagen. In den weiteren 3 Entrauchungsbauwerken liefert die ARGE die Anlagen bereits. Würde die RLT Anlage von einem anderen Anbieter geliefert werden, müsste eine separate zusätzliche Steuerung mit zusätzlichen Kosten installiert werden. Oder die Steuerung der RLT Anlage müsste mit zusätzlichen Schnittstellen und Kosten, seitens ARGE Entrauchung, für die Anpassung der Steuerung der Entrauchung, in die Steuerung der Entrauchungsanlage integriert werden. Die RLT Anlagen in den 3 weiteren Entrauchungsgebäuden sind Leistungsumfang Der Ausschreibung der Entrauchungsanlage. Weiter sollen die WSG vom Errichter der Schwallklappen geliefert werden, da diese sowohl statisch als auch technisch eine Einheit mit diesen bilden.
Die zusätzlichen Schnittstellen würden einen erheblichen Koordinations und Abstimmungsaufwand während der Planung, Montage, Inbetriebsetzung und Inbetriebnahme erfordern. Dies würde sich sowohl monetär und als auch terminlich schlecht auswirken.