Schülerverkehre Göppingen Referenznummer der Bekanntmachung: SchülerV_LkGp_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-goeppingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerverkehre Göppingen
Der öffentliche Auftraggeber vergibt die freigestellten Beförderungsleistungen der Schülerverkehre im Landkreis Göppingen.
Im Landkreis Göppingen bestehen verschiedene Schulangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Dazu zählen die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Schulen für Körperbehinderte, geistig Behinderte sowie Sprachbehinderte. Die Förderschwerpunkte liegen dabei, abhängig von der Einrichtung, auf den Bereichen Lernen und Sprache oder der geistigen, körperlichen und motorischen Entwicklung der Schüler.
Im Rahmen seiner Verantwortung als Schulträger übernimmt der AG auch die Verantwortung für die sichere und den besonderen Anforderungen der Schüler entsprechende Beförderung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung von und zu den schulischen Einrichtungen.
Los 1: Wilhelm-Busch-Kindergarten Göppingen
Landkreis Göppingen
Der öffentliche Auftraggeber vergibt die freigestellten Beförderungsleistungen der Schülerverkehre im Landkreis Göppingen.
Im Landkreis Göppingen bestehen verschiedene Schulangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Dazu zählen die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Schulen für Körperbehinderte, geistig Behinderte sowie Sprachbehinderte. Die Förderschwerpunkte liegen dabei, abhängig von der Einrichtung, auf den Bereichen Lernen und Sprache oder der geistigen, körperlichen und motorischen Entwicklung der Schüler.
Im Rahmen seiner Verantwortung als Schulträger übernimmt der AG auch die Verantwortung für die sichere und den besonderen Anforderungen der Schüler entsprechende Beförderung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung von und zu den schulischen Einrichtungen.
Vorliegend handelt es sich um die Beförderungsleistungen zum und vom Wilhelm-Busch-Kindergarten in Göppingen.
Siehe „Beschreibung der Verlängerungen“.
Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als 3 Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Das ist in den Vergabeunterlagen entsprechend berücksichtigt. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter 2 Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los.
Los 2: Wilhelm-Busch-Kindergarten Göppingen
Landkreis Göppingen
Der öffentliche Auftraggeber vergibt die freigestellten Beförderungsleistungen der Schülerverkehre im Landkreis Göppingen.
Im Landkreis Göppingen bestehen verschiedene Schulangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Dazu zählen die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Schulen für Körperbehinderte, geistig Behinderte sowie Sprachbehinderte. Die Förderschwerpunkte liegen dabei, abhängig von der Einrichtung, auf den Bereichen Lernen und Sprache oder der geistigen, körperlichen und motorischen Entwicklung der Schüler.
Im Rahmen seiner Verantwortung als Schulträger übernimmt der AG auch die Verantwortung für die sichere und den besonderen Anforderungen der Schüler entsprechende Beförderung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung von und zu den schulischen Einrichtungen.
Vorliegend handelt es sich um die Beförderungsleistungen zum und vom Wilhelm-Busch-Kindergarten in Göppingen.
Siehe "Beschreibung der Verlängerungen"
Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Das ist in den Vergabeunterlagen entsprechend berücksichtigt. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los.
Los 3: Wilhelm-Busch-Schule Göppingen
Landkreis Göppingen
Der öffentliche Auftraggeber vergibt die freigestellten Beförderungsleistungen der Schülerverkehre im Landkreis Göppingen.
Im Landkreis Göppingen bestehen verschiedene Schulangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Dazu zählen die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Schulen für Körperbehinderte, geistig Behinderte sowie Sprachbehinderte. Die Förderschwerpunkte liegen dabei, abhängig von der Einrichtung, auf den Bereichen Lernen und Sprache oder der geistigen, körperlichen und motorischen Entwicklung der Schüler.
Im Rahmen seiner Verantwortung als Schulträger übernimmt der AG auch die Verantwortung für die sichere und den besonderen Anforderungen der Schüler entsprechende Beförderung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung von und zu den schulischen Einrichtungen.
Vorliegend handelt es sich um die Beförderungsleistungen zur und von der Wilhelm-Busch-Schule in Göppingen.
Siehe "Beschreibung der Verlängerungen"
Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Das ist in den Vergabeunterlagen entsprechend berücksichtigt. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los.
Los 4: Wilhelm-Busch-Schule Göppingen
Landkreis Göppingen
Der öffentliche Auftraggeber vergibt die freigestellten Beförderungsleistungen der Schülerverkehre im Landkreis Göppingen.
Im Landkreis Göppingen bestehen verschiedene Schulangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Dazu zählen die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Schulen für Körperbehinderte, geistig Behinderte sowie Sprachbehinderte. Die Förderschwerpunkte liegen dabei, abhängig von der Einrichtung, auf den Bereichen Lernen und Sprache oder der geistigen, körperlichen und motorischen Entwicklung der Schüler.
Im Rahmen seiner Verantwortung als Schulträger übernimmt der AG auch die Verantwortung für die sichere und den besonderen Anforderungen der Schüler entsprechende Beförderung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung von und zu den schulischen Einrichtungen.
Vorliegend handelt es sich um die Beförderungsleistungen zur und von der Wilhelm-Busch-Schule in Göppingen.
Siehe "Beschreibung der Verlängerungen"
Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Das ist in den Vergabeunterlagen entsprechend berücksichtigt. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los.
Los 5: Wilhelm-Busch-Schule Göppingen
Landkreis Göppingen
Der öffentliche Auftraggeber vergibt die freigestellten Beförderungsleistungen der Schülerverkehre im Landkreis Göppingen.
Im Landkreis Göppingen bestehen verschiedene Schulangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Dazu zählen die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Schulen für Körperbehinderte, geistig Behinderte sowie Sprachbehinderte. Die Förderschwerpunkte liegen dabei, abhängig von der Einrichtung, auf den Bereichen Lernen und Sprache oder der geistigen, körperlichen und motorischen Entwicklung der Schüler.
Im Rahmen seiner Verantwortung als Schulträger übernimmt der AG auch die Verantwortung für die sichere und den besonderen Anforderungen der Schüler entsprechende Beförderung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung von und zu den schulischen Einrichtungen.
Vorliegend handelt es sich um die Beförderungsleistungen zur und von der Wilhelm-Busch-Schule in Göppingen.
Siehe "Beschreibung der Verlängerungen"
Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Das ist in den Vergabeunterlagen entsprechend berücksichtigt. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los.
Los 6: Wilhelm-Busch-Schule Göppingen
Landkreis Göppingen
Der öffentliche Auftraggeber vergibt die freigestellten Beförderungsleistungen der Schülerverkehre im Landkreis Göppingen.
Im Landkreis Göppingen bestehen verschiedene Schulangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Dazu zählen die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Schulen für Körperbehinderte, geistig Behinderte sowie Sprachbehinderte. Die Förderschwerpunkte liegen dabei, abhängig von der Einrichtung, auf den Bereichen Lernen und Sprache oder der geistigen, körperlichen und motorischen Entwicklung der Schüler.
Im Rahmen seiner Verantwortung als Schulträger übernimmt der AG auch die Verantwortung für die sichere und den besonderen Anforderungen der Schüler entsprechende Beförderung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung von und zu den schulischen Einrichtungen.
Vorliegend handelt es sich um die Beförderungsleistungen zur und von der Wilhelm-Busch-Schule in Göppingen.
Siehe "Beschreibung der Verlängerungen"
Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Das ist in den Vergabeunterlagen entsprechend berücksichtigt. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los.
Los 7: Schulerburg-Kindergarten Göppingen
Landkreis Göppingen
Der öffentliche Auftraggeber vergibt die freigestellten Beförderungsleistungen der Schülerverkehre im Landkreis Göppingen.
Im Landkreis Göppingen bestehen verschiedene Schulangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Dazu zählen die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Schulen für Körperbehinderte, geistig Behinderte sowie Sprachbehinderte. Die Förderschwerpunkte liegen dabei, abhängig von der Einrichtung, auf den Bereichen Lernen und Sprache oder der geistigen, körperlichen und motorischen Entwicklung der Schüler.
Im Rahmen seiner Verantwortung als Schulträger übernimmt der AG auch die Verantwortung für die sichere und den besonderen Anforderungen der Schüler entsprechende Beförderung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung von und zu den schulischen Einrichtungen.
Vorliegend handelt es sich um die Beförderungsleistungen zum und vom Schulerburg-Kindergarten in Göppingen.
Siehe "Beschreibung der Verlängerungen"
Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Das ist in den Vergabeunterlagen entsprechend berücksichtigt. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los.
Los 8: Schulerburg-Kindergarten Göppingen
Landkreis Göppingen
Der öffentliche Auftraggeber vergibt die freigestellten Beförderungsleistungen der Schülerverkehre im Landkreis Göppingen.
Im Landkreis Göppingen bestehen verschiedene Schulangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Dazu zählen die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Schulen für Körperbehinderte, geistig Behinderte sowie Sprachbehinderte. Die Förderschwerpunkte liegen dabei, abhängig von der Einrichtung, auf den Bereichen Lernen und Sprache oder der geistigen, körperlichen und motorischen Entwicklung der Schüler.
Im Rahmen seiner Verantwortung als Schulträger übernimmt der AG auch die Verantwortung für die sichere und den besonderen Anforderungen der Schüler entsprechende Beförderung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung von und zu den schulischen Einrichtungen.
Vorliegend handelt es sich um die Beförderungsleistungen zum und vom Schulerburg-Kindergarten in Göppingen.
Siehe "Beschreibung der Verlängerungen"
Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Das ist in den Vergabeunterlagen entsprechend berücksichtigt. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los.
Los 9: Bodelschwingh-Schule Geislingen
Landkreis Göppingen
Der öffentliche Auftraggeber vergibt die freigestellten Beförderungsleistungen der Schülerverkehre im Landkreis Göppingen.
Im Landkreis Göppingen bestehen verschiedene Schulangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Dazu zählen die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Schulen für Körperbehinderte, geistig Behinderte sowie Sprachbehinderte. Die Förderschwerpunkte liegen dabei, abhängig von der Einrichtung, auf den Bereichen Lernen und Sprache oder der geistigen, körperlichen und motorischen Entwicklung der Schüler.
Im Rahmen seiner Verantwortung als Schulträger übernimmt der AG auch die Verantwortung für die sichere und den besonderen Anforderungen der Schüler entsprechende Beförderung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung von und zu den schulischen Einrichtungen.
Vorliegend handelt es sich um die Beförderungsleistungen zur und von der Bodelschwingh-Schule in Geislingen.
Siehe "Beschreibung der Verlängerungen"
Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Das ist in den Vergabeunterlagen entsprechend berücksichtigt. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los.
Los 10: Bodelschwingh-Schule Geislingen
Landkreis Göppingen
Der öffentliche Auftraggeber vergibt die freigestellten Beförderungsleistungen der Schülerverkehre im Landkreis Göppingen.
Im Landkreis Göppingen bestehen verschiedene Schulangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Dazu zählen die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Schulen für Körperbehinderte, geistig Behinderte sowie Sprachbehinderte. Die Förderschwerpunkte liegen dabei, abhängig von der Einrichtung, auf den Bereichen Lernen und Sprache oder der geistigen, körperlichen und motorischen Entwicklung der Schüler.
Im Rahmen seiner Verantwortung als Schulträger übernimmt der AG auch die Verantwortung für die sichere und den besonderen Anforderungen der Schüler entsprechende Beförderung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung von und zu den schulischen Einrichtungen.
Vorliegend handelt es sich um die Beförderungsleistungen zur und von der Bodelschwingh-Schule in Geislingen.
Siehe "Beschreibung der Verlängerungen"
Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Das ist in den Vergabeunterlagen entsprechend berücksichtigt. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los.
Los 11: Bodelschwingh-Schule Göppingen
Landkreis Göppingen
Der öffentliche Auftraggeber vergibt die freigestellten Beförderungsleistungen der Schülerverkehre im Landkreis Göppingen.
Im Landkreis Göppingen bestehen verschiedene Schulangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Dazu zählen die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Schulen für Körperbehinderte, geistig Behinderte sowie Sprachbehinderte. Die Förderschwerpunkte liegen dabei, abhängig von der Einrichtung, auf den Bereichen Lernen und Sprache oder der geistigen, körperlichen und motorischen Entwicklung der Schüler.
Im Rahmen seiner Verantwortung als Schulträger übernimmt der AG auch die Verantwortung für die sichere und den besonderen Anforderungen der Schüler entsprechende Beförderung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung von und zu den schulischen Einrichtungen.
Vorliegend handelt es sich um die Beförderungsleistungen zur und von der Bodelschwingh-Schule in Göppingen.
Siehe "Beschreibung der Verlängerungen"
Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Das ist in den Vergabeunterlagen entsprechend berücksichtigt. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los.
Los 12: Bodelschwingh-Schule Göppingen
Landkreis Göppingen
Der öffentliche Auftraggeber vergibt die freigestellten Beförderungsleistungen der Schülerverkehre im Landkreis Göppingen.
Im Landkreis Göppingen bestehen verschiedene Schulangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Dazu zählen die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Schulen für Körperbehinderte, geistig Behinderte sowie Sprachbehinderte. Die Förderschwerpunkte liegen dabei, abhängig von der Einrichtung, auf den Bereichen Lernen und Sprache oder der geistigen, körperlichen und motorischen Entwicklung der Schüler.
Im Rahmen seiner Verantwortung als Schulträger übernimmt der AG auch die Verantwortung für die sichere und den besonderen Anforderungen der Schüler entsprechende Beförderung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung von und zu den schulischen Einrichtungen.
Vorliegend handelt es sich um die Beförderungsleistungen zur und von der Bodelschwingh-Schule in Göppingen.
Siehe "Beschreibung der Verlängerungen"
Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Das ist in den Vergabeunterlagen entsprechend berücksichtigt. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los.
Los 13: Bodelschwingh-Schule Göppingen
Landkreis Göppingen
Der öffentliche Auftraggeber vergibt die freigestellten Beförderungsleistungen der Schülerverkehre im Landkreis Göppingen.
Im Landkreis Göppingen bestehen verschiedene Schulangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Dazu zählen die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Schulen für Körperbehinderte, geistig Behinderte sowie Sprachbehinderte. Die Förderschwerpunkte liegen dabei, abhängig von der Einrichtung, auf den Bereichen Lernen und Sprache oder der geistigen, körperlichen und motorischen Entwicklung der Schüler.
Im Rahmen seiner Verantwortung als Schulträger übernimmt der AG auch die Verantwortung für die sichere und den besonderen Anforderungen der Schüler entsprechende Beförderung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung von und zu den schulischen Einrichtungen.
Vorliegend handelt es sich um die Beförderungsleistungen zur und von der Bodelschwingh-Schule in Göppingen.
Siehe "Beschreibung der Verlängerungen"
Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Das ist in den Vergabeunterlagen entsprechend berücksichtigt. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los.
Los 14: Bodelschwingh-Schule Göppingen
Landkreis Göppingen
Der öffentliche Auftraggeber vergibt die freigestellten Beförderungsleistungen der Schülerverkehre im Landkreis Göppingen.
Im Landkreis Göppingen bestehen verschiedene Schulangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Dazu zählen die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Schulen für Körperbehinderte, geistig Behinderte sowie Sprachbehinderte. Die Förderschwerpunkte liegen dabei, abhängig von der Einrichtung, auf den Bereichen Lernen und Sprache oder der geistigen, körperlichen und motorischen Entwicklung der Schüler.
Im Rahmen seiner Verantwortung als Schulträger übernimmt der AG auch die Verantwortung für die sichere und den besonderen Anforderungen der Schüler entsprechende Beförderung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung von und zu den schulischen Einrichtungen.
Vorliegend handelt es sich um die Beförderungsleistungen zur und von der Bodelschwingh-Schule in Göppingen.
Siehe "Beschreibung der Verlängerungen"
Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Das ist in den Vergabeunterlagen entsprechend berücksichtigt. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los.
Los 15: Bodelschwingh-Schule Göppingen
Landkreis Göppingen
Der öffentliche Auftraggeber vergibt die freigestellten Beförderungsleistungen der Schülerverkehre im Landkreis Göppingen.
Im Landkreis Göppingen bestehen verschiedene Schulangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Dazu zählen die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Schulen für Körperbehinderte, geistig Behinderte sowie Sprachbehinderte. Die Förderschwerpunkte liegen dabei, abhängig von der Einrichtung, auf den Bereichen Lernen und Sprache oder der geistigen, körperlichen und motorischen Entwicklung der Schüler.
Im Rahmen seiner Verantwortung als Schulträger übernimmt der AG auch die Verantwortung für die sichere und den besonderen Anforderungen der Schüler entsprechende Beförderung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung von und zu den schulischen Einrichtungen.
Vorliegend handelt es sich um die Beförderungsleistungen zur und von der Bodelschwingh-Schule in Göppingen.
Siehe "Beschreibung der Verlängerungen"
Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Das ist in den Vergabeunterlagen entsprechend berücksichtigt. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächstwirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Wilhelm-Busch-Kindergarten Göppingen
Ort: Geislingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73312
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Wilhelm-Busch-Kindergarten Göppingen
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73035
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: Wilhelm-Busch-Schule Göppingen
Ort: Erbach
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89155
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4: Wilhelm-Busch-Schule Göppingen
Ort: Hessisch Lichtenau
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37235
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5: Wilhelm-Busch-Schule Göppingen
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73035
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 6: Wilhelm-Busch-Schule Göppingen
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73035
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 7: Schulerburg-Kindergarten Göppingen
Ort: Erbach
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89155
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 8: Schulerburg-Kindergarten Göppingen
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73035
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 9: Bodelschwingh-Schule Geislingen
Ort: Geislingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73312
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 10: Bodelschwingh-Schule Geislingen
Ort: Geislingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73312
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 11: Bodelschwingh-Schule Göppingen
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60388
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 12: Bodelschwingh-Schule Göppingen
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60388
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 13: Bodelschwingh-Schule Göppingen
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60388
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 14: Bodelschwingh-Schule Göppingen
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 15: Bodelschwingh-Schule Göppingen
Ort: Erbach
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRHJ8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.