IT-Services Referenznummer der Bekanntmachung: 183-21-E11
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Services
Der Rechenzentrum-Betrieb wird grundsätzlich rein service-orientiert aufgebaut sein. Sicherzustellen ist Seitens des Dienstleisters, dass der Service in der vereinbarten Qualität, nach ITIL ausgerichtet und unter Einhaltung der SLAs zur Verfügung gestellt wird. Um diese Service-orientierte Betrachtungsweise durchführen zu können, muss der Dienstleister das rnv Servicemodell grundlegend neu entwickeln. Hierzu sollen im Rahmen des Vergabeverfahrens die Bieter Lösungsvorschläge präsentieren, um die Umsetzung der Vorgaben für den Betrieb des RZ zu gewähren.
Die rnv betreibt aktuell ein inhouse Rechenzentrum. Dieses RZ mit einer Vielzahl von Anwendungen, Datenbanken, ERP Systemen, Servern sowie Netzwerkkomponenten wird auf dem rnv Campus betrieben. Der klassische Rechenzentrumsbetrieb wird seit einigen Jahren durch einen Dienstleister gewährleistet. Der aktuelle Dienstleister stellt ein Team für die genannten Themenbereiche und stellt ebenfalls die Einhaltung der definierten Reaktionszeiten und SLAs sicher. Der RZ Betrieb ist seit über 10 Jahren in dieser Form organisiert. Im Zusammenhang mit der RZ Ausschreibung wurden weitere Anforderungen in den Sektoren IT- Infrastruktur & Operation, Service Delivery und Beschaffungsvorhaben durch ID ermittelt.Der neue RZ (Rechenzentrum) Betrieb wird grundsätzlich rein service-orientiert aufgebaut sein. Sicherzustellen ist Seitens des Dienstleisters, dass der Service in der vereinbarten Qualität, nach ITIL ausgerichtet und unter Einhaltung der SLAs zur Verfügung gestellt wird. Um diese Service-orientierte Betrachtungsweise durchführen zu können, muss der Dienstleister das rnv Servicemodell grundlegend neu entwickeln. Hierzu sollen im Rahmen des Vergabeverfahrens die Bieter Lösungsvorschläge präsentieren, um die Umsetzung der Vorgaben für den Betrieb des RZ zu gewähren.
Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Eigenerklärungen formell und inhaltlich prüfen undbewerten. Die Nachforderung fehlender Nachweise und Eigenerklärungen nach § 51 Abs. 2 S. 1 SektVObleibt vorbehalten. Bei den Bewerbern, deren Teilnahmeantrag die formale Vollständigkeitsprüfung bestandenhat, schließt sich die materielle Prüfung an, ob aufgrund der vorgelegten Nachweise und Erklärungen dieEignung der Bewerber zu bejahen ist. Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr alsfünf Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die Teilnahmeanträge aufBasis der in Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) genannten Nachweise und Eigenerklärungen in eine qualitativeRangfolge bringen. Der Schwerpunkt der Bewertung wird dabei auf Anzahl und Qualität der Referenzen sowie auf der nachgewiesenen technischen Leistungsfähigkeit liegen.
Für die Auftraggeberin besteht die Möglichkeit den Vertrag um weitere 3 Jahre (bis zum 31.8.2028) sowie um weitere 2 Jahre (bis zum 31.8.2030) zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber weist die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) nach. Ein entsprechender Registerauszug legt der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag vor. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Auszug für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen.
Dazu muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abgeben, dass er über die erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch) aus diesem Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag neben der Erbringung verschiedener Nachweise hinsichtlich Erfahrungen und Zertifizierungen weiterhin Referenzprojekte anzugeben, die erkennen lassen, dass der Bewerber zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist.
Mit dem Teilnahmeantrag sind vom Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft Angaben zum Unternehmen des Bewerbers bzw. im Falle einer Bewerbergemeinschaft zu jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Es ist eine kurze Unternehmensdarstellung mit Angabe zu Sitz und Rechtsform des Bewerbers/Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie zu etwaigen Gesellschaftern inkl. Organigrammen, aus denen alle Stellen und Personen hervorgehen, die für Aufträge der ausgeschriebenen Art üblicherweise relevant sind;
Des Weiteren sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des anderen Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 19MiLoG, § 98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu wettbewerbskonformen Verhalten.
b) Im Falle der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft muss jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung mit dem Teilnahmeantrag einreichen.
Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, werden nicht zugelassen.
c) Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss seine Eignung in dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens anzugeben sind. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
d) Erklärung zur Abgabe von Lösungsvorschlägen, mit der der Bewerber bestätigt, dass er verstanden hat, dass die Abgabe von Lösungsvorschlägen über eine andere Plattform erfolgt als die unter Ziff. I.3) genannte Plattform.
Für die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ist das jeweils entsprechende Formblatt zu verwenden, wenn und soweit ein solches Formblatt den zu diesem Vergabeverfahren bereitgestellten Auftragsunterlagen beiliegt.
Mit der Aufforderung zur Abgabe der letztverbindlichen Angebote durch den Auftraggeber werden die entsprechenden Bieter zur Einreichung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) aufgefordert. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist dann der Auszug für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Verfahrenssprache ist Deutsch. Teilnahmeanträge, Lösungsvorschläge, Angebote und sämtliche geforderten Nachweise/ Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Im Falle nicht deutschsprachiger Unterlagen hat der Bewerber/Bieter zusammen mit dem Original eine beglaubigte Übersetzung des jeweiligen Dokuments einzureichen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bewerber/Bieter zu tragen. Der Bewerber/Bieter trägt außerdem die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber zu erklären (No Spy-Erklärung), dass er rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, im Falle eines Zuschlages die dann im Vertrag enthaltene Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen.
Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen wird der Bewerber die Vergabestelle auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) im Rahmen der Abgabe der vorstehenden Erklärung hinweisen.
Der Bewerber wird die Vergabestelle – nach Zuschlag den Auftraggeber – sofort schriftlich benachrichtigen, wenn sich hierzu eine Änderung ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für den Bewerber eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder der Bewerber eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der beschriebenen Vertraulichkeit hindern könnte.
Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden.
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir empfehlen eine freiwillige Registrierung auf der Vergabeplattform, damit Sie unmittelbar über Änderungen oder Antworten zu eingehenden Bewerberfragen informiert werden können.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de