Projektsteuerung gem. AHO Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dokuzentrum.sintiundroma.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dornier-consulting.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung gem. AHO Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg
Der Verein Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma beabsichtigt den Neubau und die Sanierung des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma in der Bremeneckgasse 2 in Heidelberg und sucht hierfür ein Büro, das die Projektsteuerungsleistungen übernimmt.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist die Projektsteuerungsleistung für die Sanierung und die Erweiterung des Dokumentationszentrums deutscher Sinti und Roma in Heidelberg. Das Dokumentationszentrum befindet sich am südlichen Rand der Heidelberger Altstadt. In unmittelbarer Nähe zum Grundstück sind die touristisch hoch frequentierte Bergbahn sowie der Kornmarkt mit dem Rathaus der Stadt Heidelberg gelegen. Das Heidelberger Schloss ist ebenso wie das Neckarufer nur wenige hundert Meter Luftlinie entfernt.
Im weiteren Stadtgebiet findet sich ein großer Anteil kulturell signifikanter Nutzungen, die auch mit dem Dokumentationszentrum in Verbindung stehen. Hier sind insbesondere die Forschungsstelle Antiziganismus sowie die Hochschule für jüdische Studien zu nennen.
Das Leistungsbild des Projektsteuerung richtet sich nach der AHO Heft 9 und beinhaltet sämtliche in der Anlage 2 (Leistungsbild) angewählten Leistungen.
Prinzipiell sind alle Grundleistungen in allen Projektstufen und Handlungsbereichen sowie einige besondere Leistungen Teil der in diesem Verfahren ausgeschriebenen und zu beauftragenden Leistung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, direkt beauftragt wird die Stufe 1.
Der AG behält sich vor, die Leistungen in Stufen in Abhängigkeit von Gremienentscheidungen des Bauherrn abzurufen.
— Stufe 1: Projektstufe 1 gem. AHO,
— Stufe 2: Projektstufe 2 gem. AHO,
— Stufe 3: Projektstufe 3 gem. AHO,
— Stufe 4: Projektstufe 4 und 5 gem. AHO,
Die Beauftragung ab der Projektstufe 2 wird optional erfolgen, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht.
Die Preisgerichtssitzung des Architektenwettbewerbs findet im Juli 2021 statt. Weitere Informationen und Termine können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
1. Erfüllung der formellen Anforderungen,
2. Erfüllung der Mindestanforderungen,
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB und Tariftreue und Mindestlohn
Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. EUR
Allgemeine Bürokriterien: Folgende Angaben sind zu tätigen:
Anzugeben. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – Umsatzzahlen
Im Tätigkeitsbereich des Auftrags: Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (10 %)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mitarbeiteranzahl in der Projektsteuerung nach AHO (12 %) – Referenzen (78 %)
Eine weitere Detaillierung der Bewertungskriterien ist den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen.
Bei mehreren Teilnehmern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Umsatzzahlen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projektsteuerung gem. AHO Heft 9):
< [Betrag gelöscht] EUR (keine Punkte),
≥ [Betrag gelöscht] EUR bis < [Betrag gelöscht] EUR (2 von 10 Punkten),
≥ [Betrag gelöscht] EUR bis < [Betrag gelöscht] EUR (4 von 10 Punkten),
≥ [Betrag gelöscht] EUR bis < [Betrag gelöscht] EUR (6 von 10 Punkten),
≥ [Betrag gelöscht] EUR bis < [Betrag gelöscht] EUR (7 von 10 Punkten),
≥ [Betrag gelöscht] EUR bis < [Betrag gelöscht] EUR (8 von 10 Punkten),
≥ [Betrag gelöscht] EUR bis < [Betrag gelöscht] EUR (9 von 10 Punkten),
≥ [Betrag gelöscht] EUR (10 von 10 Punkten).
— Erklärung Ausschlussgründe gem. §123 GWB,
— Erklärung Ausschlussgründe gem. §124 GWB,
— Erklärung Tariftreue- und Mindestlohngesetzes,
— Handelsregisterauszug,
— Nachweis Berufshaftpflichtversicherung.
Mitarbeiter in der Projektsteuerung nach AHO [Vollzeitäquivalent]
< 3 MA (Keine Punkte)
≥ 3 (3 Punkte + 1,5 Punkte für jeden weiteren Mitarbeiter; max. 12 Punkte ab 9 Mitarbeitern)
Es sind 3 Refernenzen vorzulegen, deren Inbetriebnahme zwischen dem 30.6.2014 und dem Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist liegen muss.
Gewertet werden (genaue Bepunktung: siehe Anlage 3 der Ausschreibungsunterlagen):
Die übernommenen Handlungsbereiche
Projektstufen
Mitwirkung beim Fördermittelnachweis
Komplexität des Projektes (Honorarzone gem. AHO)
Projektart (Kultureinrichtung, Neubau/Sanierung, Denkmalschutz)
Öffentlicher Auftraggeber
Referenzschreiben.
Mindestbedingungen zur Wertung der Projekte:
— Bei ALLEN Referenzen muss die Inbetriebnahme zwischen dem 30.6.2014 und dem Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist liegen,
— Mindestens eines der Projekte muss für einen öffentlichen Auftraggeber i. S. d. §99 GWB erbracht worden sein,
— Mindestens eines der Projekte muss ein Projektvolumen von >10 Mio. EUR brutto (KG 200-700) aufweisen,
— Mindestens eines der Projekte muss die Erbringung der Projektstufen 1-5 und Handlungsbereich A-E nach AHO beinhalten.
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Besteller vor Abgabe des Erstangebotes über das Vergabeportal in Textform darauf hinzuweisen (Präklusion).
Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Vergabeplattform allen Interessenten / Bietern im Dokument „Fragen und Antworten“ zur Verfügung gestellt.
Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die den Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen.
Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, deren Beantwortung für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind.
Um die Fragen im Sinne der vergaberechtlichen Gleichbehandlung gegenüber allen Bewerbern beantworten zu können, sollen sie rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist gestellt werden. Die Bewerber / Interessenten werden gebeten Fragen bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Tag des Ablaufes der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform einzureichen. Im Falle einer Verlängerung der Angebotsfrist bleibt der ursprüngliche Ablauf der Frage- und Auskunftsfrist (ohne Berücksichtigung der Verlängerung) maßgeblich, soweit nicht die Frage- und Auskunftsfrist (gegebenenfalls auch nur für bestimmte Teile der Vergabeunterlagen) ausdrücklich ebenfalls verlängert wird.
Der Teilnahmeantrag ist über das Vergabeportal in Textform einzureichen.
Eine schriftliche Abgabe ist „nicht“ zugelassen. Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein um die erforderlichen Dateien hochzuladen und um bei eventuell auftretenden Problemen den Support kontaktieren zu können.
Eine Einreichung des Teilnahmeantrags vorab per E-Mail oder Telefax ist nicht ausreichend, nicht erwünscht und wird nicht bewertet.
Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Wir empfehlen sich auf der Vergabeplattform kostenfrei zu registrieren und am Verfahren teilzunehmen, da Sie nur in diesem Fall benachrichtigt werden, wenn neue Unterlagen hochgeladen oder Nachrichten (bspw. Beantwortung von Bieterfragen) versendet werden. Falls Sie sich nicht registrieren, stehen Sie in der „Holschuld“. Sie sind dann also selbst dafür verantwortlich, sich über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren.
Sämtliche Angaben im Teilnahmeantrag sind vollständig, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu machen, Erklärungen und Nachweise müssen zweifelsfrei sein.
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Der Teilnahmeantrag, das Angebot und alle Anlagen sowie Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen bzw. vorzulegen. Soweit Bescheinigungen und Nachweise gefordert werden, haben ausländische Bewerber gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und eine Übersetzung von einem amtlich anerkannten Dolmetscher in deutscher Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung auf elektronischem Wege (Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim getroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.