Noise Mitigation System for OWF He Dreiht Referenznummer der Bekanntmachung: EnBW-2021-0027
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https:///www.enbw.com
Abschnitt II: Gegenstand
Noise Mitigation System for OWF He Dreiht
Gegenstand der Vergabe ist die Planung, Fertigung und Lieferung eines NMS-10.000 („NMS“,), ein doppelwandiges Schallschutzsystem für den Nahbereich bei der Installation von
Monopfählen in der deutschen AWZ, in der Nordsee.
Die EnBW He Dreiht GmBH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart, Deutschland, eine 100%ige Tochter der EnBW AG, plant die Auftragsvergabe für ein „NMS-10.000“ an IHC IQIP B.V., ein Unternehmen nach niederländischem Recht, mit dem registrierten Unternehmenssitz in Molendijk 94, 3361 EP, Sliedrecht, Niederlande, („IQIP“).
Gegenstand der Vergabe ist die Planung, Fertigung und Lieferung eines NMS-10.000 („NMS“,), ein doppelwandiges Schallschutzsystem für den Nahbereich bei der Installation von Monopfählen in der deutschen AWZ, in der Nordsee.
Eingesetzt wird ein solches System, um den bei der Pfahlrammung induzierten Körperschall (Pfahl-Wasser-induzierter Schall) zusammen mit weiteren Komponenten so zu mindern, dass die genehmigungs- und behördlich relevante Schallgrenze (SEL05 von 160dB re 1 μPa2s in 750m Distanz) eingehalten werden kann.
Ein Vertragsschluss zwischen dem Auftraggeber und dem unten aufgeführten Auftragnehmer ist -entgegen der Angabe in „V.2.1) Tag des Abschlusses des Vertrages: 1.7.2021“- zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachun (noch) nicht erfolgt.
Ein Vertragsschluss über den Vergabegegenstand ist lediglich beabsichtigt und nicht gewiss.
Entsprechend konnte mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung kein Tag des Vertragsabschlusses benannt werden.
Die Angabe eines Datums in „V.2.1) Tag des Abschlusses des Vertrages“ war eine Pflichtangabe und hatte aus technischen Gründen zu erfolgen, weshalb „irgendein“ Datum eingetragen wurde.
Der Tag des 1.7.2021 entspricht jedoch nicht dem Tag des Vertragsschlusses.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Im Projekt He Dreiht werden Windkraftanlagen auf Monopfahlgründungen installiert.
Als Installationsmethode ist die Schlagrammung festgelegt worden. Alternative Installationsmethoden, wie beispielsweise das Einvibrieren, sind mittels großskaligen Feldversuchen untersucht worden. Vorab definierte Kriterien für eine erfolgreiche Installation wurden nicht erreicht.
Erfolgte Bodenerkundungen zeigen, dass bei den vorliegenden, schwierigen Verhältnissen eine hohe Rammenergie benötigt wird, um einen Monopfahl bis auf die erforderliche Endtiefe zu rammen. Von renommierten Instituten durchgeführte Schallprognosen zeigen auf, dass bei dieser hohen Rammenergie zur Erreichung der Schallgrenzwerte ein enorm leistungsfähiges Schallschutzkonzept eingesetzt werden muss.
Es ist eine behördliche Maßgabe, diejenige Arbeitsmethode nach dem Stand der Technik zu verwenden, die nach den vorgefundenen Umständen so geräuscharm wie möglich ist, um die Meeresumwelt vor vermeidbaren Schallimmissionen zu schützen. Unter Berücksichtigung von Prognoseunsicherheiten wird deutlich, dass die Verwendung eines NMS – gemessen an validierten Messergebnissen einer Vielzahl von dokumentierten Installationen – die emmissionsärmste Arbeitsmethode darstellt und somit die größte Erfolgsaussicht aufzeigt, die genehmigungsrelevanten Schallgrenzwerte überhaupt unterschreiten zu können. Das NMS wird damit als eine erforderliche Komponente des gesamten Schallschutzkonzepts angesehen.
Das NMS wird ausschließlich von IQIP als erprobte Technologie angeboten. Die Technologie des NMS ist patentrechtlich durch IQIP geschützt und wird ausschließlich von IQIP vertrieben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Noise Mitigation System for OWF He Dreiht
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sliedrecht
NUTS-Code: NL33 Zuid-Holland
Postleitzahl: 3361
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ein Vertragsschluss zwischen dem Auftraggeber und dem unten aufgeführten Auftragnehmer ist -entgegen der Angabe in „V.2.1) Tag des Abschlusses des Vertrages: 1.7.2021“ – zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung (noch) nicht erfolgt.
Ein Vertragsschluss über den Vergabegegenstand ist lediglich beabsichtigt und nicht gewiss.
Entsprechend konnte mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung kein Tag des Vertragsabschlusses benannt werden.
Die Angabe eines Datums in „V.2.1) Tag des Abschlusses des Vertrages“ war eine Pflichtangabe und hatte aus technischen Gründen zu erfolgen, weshalb „irgendein“ Datum eingetragen wurde.
Der Tag des 1.7.2021 entspricht jedoch nicht dem Tag des Vertragsschlusses.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller unter anderem den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat und der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wird (vgl. hierzu im einzelnen § 160 Absatz 3 GWB).