RV für Banknotenprüf- und -zählgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 342-2020-0248
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV für Banknotenprüf- und -zählgeräte
Rahmenvereinbarungen (RV) zum Kauf und zur Lieferung von fabrikneuen Banknotenzählgeräten, Banknotenzähl- und -prüfmaschinen, externen Thermodruckern und Banknotenprüfgeräten.
Banknotenzählgeräte für sortenreine Banknoten
Diverse Behörden und Einrichtungen des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland
Banknotenzählgeräte für sortenreine Banknoten zur Stückzählung sowie Echtheitsprüfung vorsortierter Stapel von Banknoten, geschätzte Abnahmemenge 70 Stück, Höchstabnahmemenge 84 Stück, keine Mindestabnahmemenge,
In Verbindung mit dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option der 1-maligen Verlängerung um 12 Monate,
Einzelheiten siehe „Rahmenvereinbarung KdB — Banknotenzählgeräte (Los 1)“ und Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen.
Option der 1-maligen Verlängerung um weitere 12 Monate.
Es besteht die Option der 1-maligen Verlängerung um 12 Monate durch die Auftraggeberin. Die Verlängerungsoption wird durch die Auftraggeberin bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende in Schriftform erklärt.
Die Rahmenvereinbarung wird zur Nutzung in das „Kaufhaus des Bundes — KdB“ eingestellt.
Die Stückzahlen müssen als unverbindliche geschätzte Mengenangaben betrachtet werden. Eine Verpflichtung der Auftraggeberin zur Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht.
Im Falle des Erreichens der Höchstabnahmemenge endet dieser Vertrag unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Banknotenzähl- und -prüfmaschinen für sortierte und unsortierte Banknoten
Diverse Behörden und Einrichtungen des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland
Banknotenzähl- und -prüfmaschinen für sortierte und unsortierte Banknoten zur Stück- und Wertzählung, Sortierung sowie Echtheitsprüfung gemischter Stapel von Banknoten, geschätzte Abnahmemenge 74 Stück, Höchstabnahmemenge 89 Stück, und dazu passende externe Thermodrucker, geschätzte Abnahmemenge 38 Stück, Höchstabnahmemenge 46 Stück, keine Mindestabnahmemengen.
In Verbindung mit dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option der 1-maligen Verlängerung um 12 Monate
Einzelheiten siehe „Rahmenvereinbarung KdB — Banknotenzähl- und -prüfmaschinen (Los 2)“ und Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen.
Option der 1-maligen Verlängerung um weitere 12 Monate.
Es besteht die Option der 1-maligen Verlängerung um 12 Monate durch die Auftraggeberin. Die Verlängerungsoption wird durch die Auftraggeberin bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende in Schriftform erklärt.
Die Rahmenvereinbarung wird zur Nutzung in das „Kaufhaus des Bundes — KdB“ eingestellt.
Die Stückzahlen müssen als unverbindliche geschätzte Mengenangaben betrachtet werden. Eine Verpflichtung der Auftraggeberin zur Abnahme von Mindestmengen besteht nicht.
Im Falle des Erreichens der Höchstabnahmemengen endet dieser Vertrag unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Banknotenprüfgeräte zur Prüfung der Echtheit von einzelnen Banknoten
Diverse Behörden und Einrichtungen des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland
Banknotenprüfgeräte zur Prüfung der Echtheit von einzelnen Banknoten (Falschgeldprüfgeräte), geschätzte Abnahmemenge 270 Stück, Höchstabnahmemenge 324 Stück, keine Mindestabnahmemenge.
In Verbindung mit dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option der 1-maligen Verlängerung um 12 Monate.
Einzelheiten siehe „Rahmenvereinbarung KdB — Banknotenprüfgeräte (Los 3)“ und Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen.
Option der 1-maligen Verlängerung um weitere 12 Monate
Es besteht die Option der 1-maligen Verlängerung um 12 Monate durch die Auftraggeberin. Die Verlängerungsoption wird durch die Auftraggeberin bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende in Schriftform erklärt.
Die Rahmenvereinbarung wird zur Nutzung in das „Kaufhaus des Bundes — KdB“ eingestellt.
Die Stückzahlen müssen als unverbindliche geschätzte Mengenangaben betrachtet werden. Eine Verpflichtung der Auftraggeberin zur Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht.
Im Falle des Erreichens der Höchstabnahmemenge endet dieser Vertrag unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Angebotsformular ist auch dann vorzulegen, wenn keine Signatur erforderlich ist. Die Nichtvorlage kann zum Angebotsausschluss führen. Den Vergabeunterlagen ist eine Liste der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen und bereitzustellenden Muster beigefügt.
Unternehmensdarstellung einschließlich Erklärung über den Umsatz des letzten Geschäftsjahres und Angabe der Anzahl der derzeit beschäftigten Mitarbeiter des Unternehmens
Eigenerklärung über den Abschluss einer im Rahmen und Umfang gültigen marktüblichen deutschen Betriebs- bzw. Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU des bietenden Unternehmens zur Abdeckung aller gesetzlichen und vertraglichen Schadens- und Mängelansprüche.
Aus der Unternehmensdarstellung muss hervorgehen, dass der Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten zur Leistungserbringung geeignet ist. Dies gilt als erfüllt, wenn der Umsatz des letzten Geschäftsjahres mindestens der Höhe des Gesamtauftragswerts der Lose entspricht, für die ein Angebot abgegeben wird.
Die Lieferung der angebotenen Produkte muss unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Wochen nach Zugang der Bestellung erfolgen.
Mit der Bestellung aus einer dieser 3 Rahmenvereinbarungen wird jeweils ein Einzelvertrag zwischen dem Besteller (bei Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung ist dies der Bund, bei der mittelbaren Bundesverwaltung bzw. Zuwendungsempfängern die entsprechende Einrichtung) und der Auftragnehmerin geschlossen.
Der genaue Umfang einer Bestellung wird in § 7 der jeweiligen Rahmenvereinbarung festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck „Eigenerklärungen“ abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck „Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe“ vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers / Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular
„Bewerber- / Bietergemeinschaften“ zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den Link
http://www.evergabe-online.info/vgv11.
Bieteranfragen sollen bis spätestens 22.7.2021 gestellt werden. Spätere Bieteranfragen können unberücksichtigt bleiben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.