Aufbau eines digitalen Alarmierungssystem für den Landkreis Tübingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/41.01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-tuebingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-tuebingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau eines digitalen Alarmierungssystem für den Landkreis Tübingen
Aufbau eines digitalen Alarmierungssystems für den Landkreis Tübingen.
Hardware und Software des digitalen Alarmierungssystems
Landkreis Tübingen.
Der Landkreis Tübingen beabsichtigt die Alarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu modernisieren. Dabei soll die bisherige analoge Alarmierung im 4m Band durch ein digitales POCSAG-Alarmierungsnetz im 2m-Band ersetzt werden. Insgesamt sind im Landkreis Tübingen 35 dezentrale Standorte mit digitalen Alarmumsetzern (DAU) geplant. Während der Errichtungsphase bis zum Eintritt in den Wirkbetrieb wird das bisherige analoge Alarmierungssystem ununterbrochen weiterbetrieben.
Die ausgeschriebene Leistung wird in 3 Losen vergeben:
Los 1: Hardware und Software des digitalen Alarmierungssystems für die Standorte der Integrierten Leitstelle und die Standorte der digitalen Alarmumsetzer incl. Service während der Gewährleistung.
Los 2: Kompletter Antennenmast incl. Blitzschutz mit Antennen, HF-Kabel und Übergabepunkt Antennenpatchfeld.
Los 3: Gesamte Elektroinstallationen für die Standorte der Integrierten Leitstelle und die Standorte der digitalen Alarmumsetzer sowie Metallmantelschränke.
Kompletter Antennenmast incl. Blitzschutz und Antennen
Landkreis Tübingen.
Der Landkreis Tübingen beabsichtigt die Alarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu modernisieren. Dabei soll die bisherige analoge Alarmierung im 4m Band durch ein digitales POCSAG-Alarmierungsnetz im 2m-Band ersetzt werden. Insgesamt sind im Landkreis Tübingen 35 dezentrale Standorte mit digitalen Alarmumsetzern (DAU) geplant. Während der Errichtungsphase bis zum Eintritt in den Wirkbetrieb wird das bisherige analoge Alarmierungssystem ununterbrochen weiterbetrieben.
Die ausgeschriebene Leistung wird in 3 Losen vergeben:
Los 1: Hardware und Software des digitalen Alarmierungssystems für die Standorte der Integrierten Leitstelle und die Standorte der digitalen Alarmumsetzer incl. Service während der Gewährleistung.
Los 2: Kompletter Antennenmast incl. Blitzschutz mit Antennen, HF-Kabel und Übergabepunkt Antennenpatchfeld.
Los 3: Gesamte Elektroinstallationen für die Standorte der Integrierten Leitstelle und die Standorte der digitalen Alarmumsetzer sowie Metallmantelschränke.
Elektroinstallationen für die Standorte, Metallmantelschränke
Landkreis Tübingen.
Der Landkreis Tübingen beabsichtigt die Alarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu modernisieren. Dabei soll die bisherige analoge Alarmierung im 4m Band durch ein digitales POCSAG-Alarmierungsnetz im 2m-Band ersetzt werden. Insgesamt sind im Landkreis Tübingen 35 dezentrale Standorte mit digitalen Alarmumsetzern (DAU) geplant. Während der Errichtungsphase bis zum Eintritt in den Wirkbetrieb wird das bisherige analoge Alarmierungssystem ununterbrochen weiterbetrieben.
Die ausgeschriebene Leistung wird in 3 Losen vergeben:
Los 1: Hardware und Software des digitalen Alarmierungssystems für die Standorte der Integrierten Leitstelle und die Standorte der digitalen Alarmumsetzer incl. Service während der Gewährleistung.
Los 2: Kompletter Antennenmast incl. Blitzschutz mit Antennen, HF-Kabel und Übergabepunkt Antennenpatchfeld.
Los 3: Gesamte Elektroinstallationen für die Standorte der Integrierten Leitstelle und die Standorte der digitalen Alarmumsetzer sowie Metallmantelschränke.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
— Auszug aus dem Handelsregister,
— Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft unter Angabe der Mitglieds-Nr..
Bei Bietergemeinschaften ist die Eignung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen.
— Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Nachweis einer Hapftpflichtversicherung (geforderte Deckungssummen: Personen- und Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR, Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR).
Ergänzende Informationen siehe Auftragsunterlagen.
Los 1: Vorlage von mindestens 2 Referenzen über die Errichtung von digitalen BOS-Alarmierungsnetzen mit mindestens 20 DAU-Standorten, wobei die Abnahme innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgt sein muss.
Davon Vorlage von mindestens einer Referenz über die Errichtung von digitalen BOS-Alarmierungsnetzen mit mindestens 20 DAU-Standorten im Gleichwellen-Modus, wobei die Abnahme innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgt sein muss.
Los 2: Eigenerkärung über die Ausstattung mit einer Software, mit deren Hilfe der Blitzschutz geplant werden kann. Diese Software muss es allgemein ermöglichen das Gefährdungspotenzial zu bestimmen (Risikoanalyse). Außerdem müssen Längen von Fangstangen und Erdern sowie Trennabgestände berechnet werden können.
Nachweis von 2 Referenzen über vergleichbare Projekte
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
— Die Referenzprojekte umfassen den Aufbau von mindestens 5 Standorten mit Sende- und Empfangsantennenanlagen inklusive Blitzschutz unter Einsatz eines Autokrans oder Hubsteigers,
— Die Standorte wurden innerhalb eines halben Jahres im Rahmen eines Auftrags aufgebaut,
— Die Abnahme erfolgte innerhalb der letzten 3 Jahre.
Los 3: Nachweis von Referenzen über 2 vergleichbare durchgeführte Projekte innerhalb der letzten 3 Jahre.
Los 1: Mindestens 2 Referenzen über die Errichtung von digitalen BOS-Alarmierungsnetzen mit mindestens 20 DAU-Standorten, wobei die Abnahme innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgt sein muss.
Davon Vorlage von mindestens einer Referenz über die Errichtung von digitalen BOS-Alarmierungsnetzen mit mindestens 20 DAU-Standorten im Gleichwellen-Modus, wobei die Abnahme innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgt sein muss.
Los 2: Eigenerkärung über die Ausstattung mit einer Software, mit deren Hilfe der Blitzschutz geplant werden kann. Diese Software muss es allgemein ermöglichen das Gefährdungspotenzial zu bestimmen (Risikoanalyse). Außerdem müssen Längen von Fangstangen und Erdern sowie Trennabgestände berechnet werden können.
Nachweis von 2 Referenzen über vergleichbare Projekte
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
— Die Referenzprojekte umfassen den Aufbau von mindestens 5 Standorten mit Sende- und Empfangsantennenanlagen inklusive Blitzschutz unter Einsatz eines Autokrans oder Hubsteigers,
— Die Standorte wurden innerhalb eines halben Jahres im Rahmen eines Auftrags aufgebaut,
— Die Abnahme erfolgte innerhalb der letzten 3 Jahre.
Los 3: Nachweis von Referenzen über 2 vergleichbare durchgeführte Projekte innerhalb der letzten 3 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung erfolgt nach der VgV, da der Schwerpunkt der Leistung die Lieferung der Hard- und Software für das digitale Alarmierungssystem ist (Los 1).
Eventuelle Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) reichen Sie bitte möglichst frühzeitig in deutscher Sprache über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf die jeweilige Anlage bzw. den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Bieterfragen sollten im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Ziff. 1 VgV so rechtzeitig gestellt werden, damit sie bis zum sechsten Kalendertag vor Angebotsfrist beantwortet werden können.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform „Vergabe24“. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.vergabe24.de abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform „Vergabe24“ an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform „Vergabe24“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dementsprechenden Projektzugang der elektronischen Vergabeplattform „Vergabe24“ erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.