Unterstützung beim Notfallmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: S-460-0-10-5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landtag-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung beim Notfallmanagement
Der Landtag von Baden-Württemberg beabsichtigt, mit einem Unternehmen einen EVB-IT Servicevertrag abzuschließen, um Unterstützungsleistungen im Bereich des IT-Notfallmanagements/Business-Continuity-Managements von qualifizierten Sicherheitsexperten erbringen zu lassen.
Suttgart
Der Landtag von Baden-Württemberg ist zur Erfüllung seiner Aufgaben auf eine sichere IT-Infrastruktur angewiesen. Um den Anforderungen des BSI-Grundschutzes und des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg (LDSG–BW)) sowie der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gerecht zu werden, benötigt der Landtag von Baden-Württemberg für sein IT-Notfallmanagement/Business-Continuity Management (BCM) Unterstützung, insbesondere bei der Bewältigung von Cyber-Zwischenfällen oder IT-Notfällen (Incident-Response) durch ein externes Unternehmen.
Damit verbunden sind Handlungsbedarfe in Themenfeldern wie speziell bei der gerichtsverwertbaren Beweissicherung sowie der Durchführung technischer Analysen (IT-Forensik), Unterstützung beim IT-Notfallmanagement und bei proaktiven Maßnahmen wie beispielsweise Optimierung der Kooperation zwischen Auftragnehmer und internem Personal, präventive Maßnahmen zur Optimierung der Notfallbehandlung und zur Reduktion des Risikos, ggf. Maßnahmen zur Sensibilisierung und Schulung des mit der Notfallbehandlung befassten Personals.
Aufgrund der besonderen Sicherheitsrelevanz und der Komplexität der Themen ist eine für die Dauer einer Legislaturperiode angelegte Zusammenarbeit notwendig und geplant.
Der Landtag von Baden-Württemberg beabsichtigt, mit einem Unternehmen einen EVB-IT Servicevertrag abzuschließen, um gemäß dieser Leistungsbeschreibung, Unterstützungsleistungen im Bereich des IT-Notfallmanagements/Business-Continuity-Managements von qualifizierten Sicherheitsexperten erbringen zu lassen.
Der EVB-IT Servicevertrag beginnt am 1.10.2021 und wird für die Laufzeit von 48 Monaten mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate abgeschlossen.
Durchführung technischer Maßnahmen wie Härtung und Abschottung von Systemen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (Anlage der Vergabeunterlagen) auszufüllen und beizulegen,
— Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug).
Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
— Für Sachschäden und Vermögensschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
— Für Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis oder
— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen unverzüglich an die oben aufgeführten Summen angepasst werden und ein entsprechender Nachweis nachgereicht wird.
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, zur Bewertung der Eigenkapitalquote falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Die Eigenkapitalquote im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre wird bewertet wie folgt:
Sehr niederer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt <= 10 % in der Periode, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen = 1 Punkt.
Niederer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt > 10 % und < 20 % in der Periode, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen = 5 Punkte.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt > 20 % und < 30 % in der Periode, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen = 10 Punkte.
Hoher Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt > 30 % und < 40 % in der Periode, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen = 15 Punkte.
Sehr Hoher Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt > 40 % in der Periode, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen = 20 Punkte.
— Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) zur Bewertung des Bonitätsindex oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr),
— Bewertung Bonitätsindex aus o. a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) nicht älter als 1 Jahr wie folgt:
Sehr niederer Zielerfüllungsgrad = schwache Bonität =1 Punkt.
Niederer Zielerfüllungsgrad = mittlere Bonität = 5 Punkte.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = gute Bonität = 10 Punkte.
Hoher Zielerfüllungsgrad = sehr gute Bonität = 15 Punkte.
Sehr hoher Zielerfüllungsgrad = hervorragende Bonität = 20 Punkte.
— Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
— Für Sachschäden und Vermögensschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
— Für Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
Oder
— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen unverzüglich an die oben aufgeführten Summen angepasst werden und ein entsprechender Nachweis nachgereicht wird.
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, zur Bewertung der Eigenkapitalquote falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) zur Bewertung des Bonitätsindex oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr).
— Nachweis der Anerkennung als BSI-qualifizierter APT-Response Dienstleister,
— Nachweis eines Informationssicherheitsmanagementsystems nach DIN EN ISO 27001,
— Nachweis von 3 vergleichbaren Referenzen für Unterstützungsleistungen für das IT-Notfallmanagement in den letzten 3 Jahren. Hierzu ist das Referenztemplate (Anlage 04 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen,
— Bewertung dieser 3 Referenzprojekte anhand dfolgender Punkte:
— Angaben zum Auftraggeber, Name der Behörde/Verwaltung oder Firma, des Ansprechpartners mit Telefonnummer,
— Vertragslaufzeit Rufbereitschaft mindestens 24 Monate Laufzeit,
— Projektinhalt 1: Rufbereitschaft 24 x 7,
— Projektinhalt 2: Unterstützungsleistungen beim Notfallmanagement,
— Projektinhalt 3: Bewältigung von Cyber-Zwischenfällen oder IT-Notfällen (Incident-Response),
— Projektinhalt 4: Der Vertrag beinhaltetet APT - Response Dienstleistungen,
— Projektinhalt 5: Das Projekt beinhaltet die gerichtsverwertbare Beweissicherung sowie die Durchführung technischer Analysen (IT-Forensik),
— Projektinhalt 6: Das Projekt beinhaltet proaktive Maßnahmen zur Unterstützung und Weiterentwicklung des Notfallmanagements.
— Nachweis der Anerkennung als BSI-qualifizierter APT-Response Dienstleister,
— Nachweis eines Informationssicherheitsmanagementsystems nach DIN EN ISO 27001,
— Nachweis von 3 vergleichbaren Referenzen für Unterstützungsleistungen für das IT-Notfallmanagement in den letzten 3 Jahren. Hierzu ist das Referenztemplate (Anlage 04 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen.
— Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten,
— Entsprechend den Vorschriften des MiLoG ist der Auftragnehmer verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen. Vom Bieter wird daher die Verpflichtungserklärung zum MiLoG (Anlage 09 der Vergabeunterlagen) gefordert,
— Der Auftragnehmer hat sich zur Einhaltung der Vorschriften der geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu verpflichten,
— Vor Beginn einer Leistungserbringung muss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgen,
— Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann der Auftraggeber fordern, dass die mit der Leistungserbringung betrauten Mitarbeitenden sich einer Sicherheitsüberprüfung nach dem LSÜG unterziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.